Mortler: Ordnungswidrigkeit statt Straftat

Soft Secrets
23 May 2018

Cannabisbesitz statt Straftatbestand nur Ordnungswidrigkeit?

Die deutsche Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) hat nun mit einer neuen Idee, wie man die Cannabispolitik verändern könnte, aufgetrumpft. Sie kann sich vorstellen, dass Kiffer künftig, wenn sie erwischt werden, nicht mehr wie Straftäter behandelt werden, sondern sich aussuchen dürfen, ob sie für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zahlen oder an einem Therapieangebot teilnehmen. Das berichtete unter anderem die Deutsche Apotheker-Zeitung am 17. Mai 2018. Marlene Mortler ist ja als bayerische Politikerin für ihre Hardliner-Position bekannt, wenn es um illegalisierte Drogen geht. Beim Alkohol macht die strenge Konservative da aber natürlich eine Ausnahme. Wer sich die Organe kaputt säuft, gilt in Deutschland ja nicht als Drogenbahängiger, sondern als Kulturheld. So etwas ist hier nämlich ganz normal und gesellschaftlich akzeptiert. Jetzt erregt die Drogenbeauftragte aber Aufsehen, weil sie Cannabisbesitzer nicht mehr zu den harten Straftätern zählen will. Ihre Idee ist dabei genauso revolutionär, wie sie komplett hirnrissig ist. Ihr Vorschlag: Wer künftig von der Staatsgewalt mit Hanf erwischt wird, soll sich aussuchen können, entweder ein Ordnungsgeld zu entrichten - also das Staatssäckel zu füllen - oder sich "freiwillig" von Therapeuten helfen zu lassen - also das Staatssäckel zu belasten. Dabei gilt dann auch jeder, der einmal mit zum Beispiel einem halben Gramm Weed erwischt wird, als therapiebedürftig. Wie bereits bemerkt, sind Bier-, Schnaps-, Wein- und Korntrinker natürlich nicht suchtkrank - nicht in Deutschland, dafür werden Cannabisfreunde gezielt und vorsätzlich zu Kranken und Subversiven gemacht (das können sie sich nun aussuchen, wenn es nach Mortler geht). Der Deutsche Hanfverband (DHV) aus Berlin findet diesen Vorschlag gar nicht schlecht, immerhin wären Cannabiskonsumenten, die Hanf zum Eigenbedarf besitzen, dann von der Strafverfolgung ausgeschlossen. Die Entrichtung eines Ordnungsgeldes kommt dann etwa dem Parken ohne Parkschein gleich und endet nicht vor Gericht. Das könnte schon mal ein erster Schritt in eine andere Richtung sein. Dass so ein Vorschlag ausgerechnet von Mortler kommt, ist ebenso verwunderlich. Hier geht es zum Artikel der Deutschen Apotheker-Zeitung: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/05/17/wer-mit-cannabis-erwischt-wird-soll-zwischen-bussgeld-oder-beratung-waehlen
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