Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Soft Secrets
25 Feb 2021

Gegen den Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau war von der Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder am 12. November 2020 ein Befangenheitsantrag gestellt worden.


Er sei als Cannabis-Legalisierungs-Aktivist voreingenommen und solle künftig keine Fälle mehr bearbeiten dürfen, in denen es um Cannabis geht. Richter Müller ist nicht nur in den Medien präsent, wenn es darum geht, eine Lanze für die Legalisierung von Hanf zu brechen. Er hat auch ein entsprechendes Buch „Kiffen und Kriminalität“ veröffentlicht und ist in der Cannabis-Szene umtriebig. Dies war der Staatsanwaltschaft Grund genug, den Befangenheitsantrag einzubringen. Dieser wurde aber von der zuständigen Richterin als unbegründet abgewiesen. Konkret ging es um einen Fall, in dem ein Jugendlicher wegen des Besitzes von etwas mehr als 28 Gramm Cannabis angeklagt werden sollte. Andreas Müller hatte vor, das Verfahren solange auszusetzen, bis geklärt ist, ob die deutsche Cannabispolitik verfassungskonform ist. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Quelle: www.hanfverband.de

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