THC armer Hanf ist kein Tabakersatz

27 Mar 2020

Schweiz: CBD-Marijuana wird billiger

Cannabidiol-Marijuana ist kein Tabakersatz – und darf deshalb auch nicht wie dieser besteuert werden. Das urteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne am 29. Januar, am 18. Februar wurden die Urteile zu drei entsprechenden und gleichlautenden Klagen bekanntgegeben. Damit wird CBD-Gras bei den Eidgenossen künftig deutlich günstiger werden. Denn die in der Schweiz gültige Tabaksteuer beläuft sich auf 25 Prozent – ein Steuersatz, der in der Vergangenheit auch auf THC-arme Cannabisprodukte erhoben wurde. Fälschlicherweise, wie sich jetzt herausstellte. Deshalb ist damit ab sofort Schluss, weil das Bundesgericht der Klage dreier Cannabishersteller entsprach und deren Argumentation folgte. Die drei klagenden Cannabisproduzenten beriefen sich darauf, dass Cannabis nicht im Gesetzestext zur Tabaksteuer aufgeführt und daher geradezu willkürlich behandelt wird. Grundlage der viel zu hohen Besteuerung ist ein von der Schweizer Oberzolldirektion verfasstes Merkblatt von 2017, das schlichtweg und ohne gesetzliche Absicherung feststellt, THC-armes Cannabis müsse wie Tabak besteuert werden. Erst im März 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen dieser Sichtweise zugestimmt. Die Unternehmen Artemis aus Luzern, Swiss Cannabis aus Wald-Schönengrund und Canway Schweiz aus Zürich (ehemals Green Passion) hatten die Klage eingereicht, weil sie für drei Jahre die von der Oberzolldirektion beliebig festgesetzten 25 Prozent auf ihre Produkte bezahlt haben, aber der Ansicht waren, dass dies aufgrund fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen nicht korrekt sei. Weil Cannabisblüten und verwandte Produkte, die in der Schweiz produziert und vertrieben werden, nicht explizit als Rauchwaren beworben werden und weil darüber hinaus viele kranke Menschen das Cannabis erwerben, um Krankheitssymptome und Gebrechen, etwa rheumatische Schmerzen zu lindern – was beides bei Tabak nicht der Fall ist –, kam das oberste Schweizer Gericht wie die klagenden Firmen zu dem Schluss, dass dies mit Tabakerzeugnissen nicht vergleichbar sei und entsprechend eine andere Steuer erhoben werden müsse. Außerdem stellte das Gericht fest, dass wohl kein Tabak-Konsument CBD-Marijuana kaufen würde, um damit Zigaretten und Co. zu ersetzen. Das fehlende Nikotin macht THC-arme Hanfblüten nicht gerade zu einem nutzbaren Tabakersatz. „Unter diesen Voraussetzungen stellten weder das Gesetz zur Tabaksteuer noch dessen Verordnung eine legale Grundlage dar, um Hanfblüten Tabakprodukten gleichzustellen“, erläuterte die Schweizer Zeitung Tagesanzeiger die Urteilsbegründung des Gerichts. Überdies sei insbesondere notwendig, dass zunächst eine klare gesetzliche Regelung für die Besteuerung der fraglichen Cannabiserzeugnisse geschaffen werde. Bei diesen handele es sich um neuartige Produkte, sogenannte neue „Steuersubstrate“, die bisher nicht bekannt gewesen waren und für die daher zuvor eine eigene steuerrechtliche Verordnung etabliert werden müsse. Aus diesem Grund erhalten die drei Kläger die über den strittigen Zeitraum von 36 Monaten gezahlten Beträge jetzt zurück. Das bindende Urteil des Bundesgerichts wirkt sich letzten Endes vor allem auch auf Käufer und Konsumenten aus, die ebenfalls in den zurückliegenden drei Jahren für die THC-armen Cannabisblüten und anderen Cannabidiol-Produkte deutlich zu tief in die Tasche gegriffen haben. Eine Chance für Käufer, das zu viel gezahlte Geld zurück zu erhalten, besteht allerdings nicht. Cannabisblüten und Hanfkraut mit einem maximalen THC-Gehalt von einem Prozent sind in der Schweiz legal und seit einigen Jahren ein regelrechter Verkaufsschlager. Das sogenannte CBD-Marijuana wird in Form von Blüten, fertigen Zigaretten und verwandten Produkten in der Schweiz auch in Supermärkten, an Tankstellen und Kiosken sowie in spezialisierten Fachgeschäften angeboten. Durch den Wegfall der 25 Prozent Tabaksteuer dürften diese Waren ab jetzt für den Endverbraucher wesentlich billiger werden, als es bislang der Fall gewesen ist. Haschisch (Hanfharz), auch THC-armes, ist von dieser Regelung übrigens ausgenommen und schweizweit nach wie vor illegalisiert. (MB)