Schweiz: Leichterer Zugang zu medizinischem Cannabis

17 Mar 2020

In der Schweiz ticken die Uhren anders als zum Beispiel in Deutschland. So sind Cannabispflanzen und -produkte legal, die höchstens ein Prozent THC enthalten, der Zugang zu medizinischem Cannabis jedoch nach wie vor erschwert, medizinische Blüten sind gar nicht verfügbar. Das soll sich jetzt ändern, wie der Bundesrat beschlossen hat. Künftig sollen Schweizer Patienten leichter an Cannabismedizin gelangen.

Der Bundesrat will mit einer Veränderung des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes (Betmg) die Nutzung von medizinischem Cannabis erleichtern. Das hat der Ständerat am 12. März 2020 beschlossen. Auch der Anbau von medizinischem Cannabis sowie der Export entsprechender Peodukte soll künftig erleichtert werden.

Hier ein Auszug aus der Sitzung zum Thema: Ständerat, Frühjahrssession 2020, achte Sitzung, 12.03.20, 08h15, 18.3148 ( Motion SGK-N. Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie):

Rechsteiner Paul (S, SG), für die Kommission: "Es geht bei beiden Vorstössen um das Thema des sogenannten Medizinalcannabis, während der nichtmedizinische Cannabis hier kein Thema ist. Die Motion 18.3389, welche die Kommission des Nationalrates eingereicht hat, geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des früheren Nationalrates Thomas Ammann. Mit der Motion wird verlangt, dass Medizinalcannabis durch ärztliche Verordnung an Chronischkranke abgegeben werden kann. Die Motion Markwalder wiederum verlangt eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit Cannabis künftig zu medizinischen Zwecken angebaut und nachher als medizinisches Cannabis exportiert werden kann."

Stöckli Hans, Präsident: "Für die Produzenten, hier in diesem Fall speziell für die Biolandwirtschaft, ist das Timing sehr, sehr wichtig. Man könnte ja heute schon, ohne Gesetzesänderung, den Anbau für den Export zulassen. Das würde eigentlich gehen. Da hätte ich gerne eine Aussage vom Bundesrat: Ist das möglich? Kann man ein schnelles Verfahren machen, oder muss man wirklich warten, bis dieses Gesetz voll in Kraft ist?"

Berset Alain, Bundesrat: "Mit den beiden Anträgen soll der Rahmen geklärt und das Feld heute - wenn ich diesen Ausdruck verwenden darf - geöffnet werden, damit wir eine bessere Nutzung von Cannabis für medizinische Zwecke anstreben können.
Ich werde dem, was der Berichterstatter gesagt hat, nicht viel hinzufügen; die Position des Bundesrates ist bekannt."

Quelle für alle Zitate: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=48750&fbclid=IwAR2ywXUBSpcXwOtfQX_OoyAQI1aQMeovo3SDumu2miQi5Lvca0JohTF7oSU