Straßenverkehr: Cannabispatienten dürfen Autofahren

Soft Secrets
30 Oct 2019

Gerichtsurteil: Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen

Dürfen Cannabispatienten am Straßenverkehr teilnehmen? Ja, dürfen sie. Das hat jetzt auch ein Gericht bestätigt. So unter anderem berichtet von der Westdeutschen Zeitung am 25. Oktober 2019.
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Wenn ein Patient psychoaktive Medikamente einnehmen muss, dann ist er oder sie nicht automatisch ungeeignet, am Straßenverkehr aktiv teilzunehmen. Das kann sich auf Opiate, Stimulanzien, Sedativa und auch auf Cannabis beziehen. Die Art des Pharmakons und auch die Konsumform spielen dabei keine Rolle.
Landkreis verweigert Führerschein
Polizei und Führerscheinstellen in Deutschland sind sich da aber stets unsicher - und behelligen Cannabispatienten, die bei Verkehrskontrollen herausgefischt werden. So auch ein 35 Jahre alter Mann aus Dormagen (Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen), der 2015 wegen Konsums von Cannabis seinen Führerschein verloren hatte. Weil er trotzdem weiterhin Cannabis als Medikament gebrauchte, verwiegerte ihm sein Landkreis die neuerliche Ausstellung seiner Fahrerlaubnis.
Gutachten versichert Fahrtüchtigkeit
Der Mann zog vor Gericht - und bekam Recht. Mithilfe eines Gutachtens konnte der Patient glaubhaft versichern, dass er trotz Hanfmedikation gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen kann. Die Westdeutsche Zeitung berichtete, "wurde untersucht, ob der 35-Jährige verantwortungsvoll mit dem Medikament umgehe und dass die Leistungsfähigkeit auch bei dauerhafter Einnahme gegeben sei. Letztlich kamen die Richter zu dem Urteil, dass die Kreisverwaltung dem Kläger wieder einen Führerschein ausstellen muss" (Quelle).
Gerichtsurteil ist kein Freibrief für alle
Ein Gerichtssprecher betonte allerdings, dass die Entscheidung keine allgemeine Gültigkeit für alle Cannabispatienten habe. In solchen Streitfällen müsse jeweils eine Begutachtung des Einzelfalls erfolgen. So müsse ein betroffener Cannabispatient ein entsprechendes Gutachten vorlegen und beweisen, dass er oder sie die Medizin genau nach Vorschrift des Arztes einnehme, sich verantwortungsvoll verhalte und für die Teilnahme am Straßenverkehr auch wirklich geeignet sei. Außerdem muss das Gutachten nachweisen, dass der entsprechende Patient durch die Medikation nicht in seiner Leistungfähigkeit und in seinem Urteilsvermögen eingeschränkt ist.
Hier geht es zu dem Artikel der Westdeutschen Zeitung: https://www.wz.de/nrw/ein-dormagener-darf-laut-gericht-unter-dem-einfluss-von-cannabis-auto-fahren_aid-46734601
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