WHO empfiehlt Neubewertung von Cannabis

Soft Secrets
22 Mar 2019

Wendepunkt für die weltweite Drogenpolitik?

Die Weltgesundheits-organisation (WHO) empfiehlt der UNO, Cannabis innerhalb der drogenpolitischen Bewertung neu einzustufen. Das ist zwar keine rechtlich bindende Entscheidung, hat aber enormen Einfluss auf die Cannabispolitik der ganzen Welt. Dieser Tage ist etwas geschehen, dass den weltweiten Umgang mit Cannabis als Droge und Arzneimittel revolutionieren könnte. Die WHO (World Health Organisation), also die Weltgesundheitsbehörde Nummer 1, hat entschieden, Cannabis künftig neu einzustufen. Das zumindest ist die aktuelle Empfehlung der Gesundheitsexperten der WHO, die sich an alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN oder UNO) richtet. Grundlage der Empfehlung ist eine Neubewertung vonseiten des Fachgremiums der WHO, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rund um Cannabis und Cannabinoiden basiert. Heutzutage ist klar, dass Cannabis eben nicht ein wertloses und lebensgefährliches Suchtmittel, sondern vor allem eine wirksame Medizin ist, die Millionen von kranken Menschen helfen könnte und ebenso viele nutzlose wie riskante Medikamente zu ersetzen in der Lage ist. Dieser Tage ist etwas geschehen, dass den weltweiten Umgang mit Cannabis als Droge und Arzneimittel revolutionieren könnte. Die WHO (World Health Organisation), also die Weltgesundheitsbehörde Nummer 1, hat entschieden, Cannabis künftig neu einzustufen. Das zumindest ist die aktuelle Empfehlung der Gesundheitsexperten der WHO, die sich an alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN oder UNO) richtet. Grundlage der Empfehlung ist eine Neubewertung vonseiten des Fachgremiums der WHO, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rund um Cannabis und Cannabinoiden basiert. Heutzutage ist klar, dass Cannabis eben nicht ein wertloses und lebensgefährliches Suchtmittel, sondern vor allem eine wirksame Medizin ist, die Millionen von kranken Menschen helfen könnte und ebenso viele nutzlose wie riskante Medikamente zu ersetzen in der Lage ist. Die bisherige Praxis, Hanfprodukte als gefährliche Rauschgifte zu klassifizieren, basiert auf internationalen Verträgen, die mittlerweile vollkommen veraltet und überholt sind, nämlich auf der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 (Einheits-abkommen über die Betäubungsmittel) und auf der Convention on Psychotropic Substances von 1971 (Konvention über psychotrope Substanzen). Diese Verträge werden von zahlreichen Ländern immer wieder als Argument angeführt, wieso Cannabis nicht aus den prohibitionistischen Betäubungsmittelverordnungen herausgenommen werden könne. Die Verträge sind nämlich für alle Unterzeichnerstaaten bindend und können nicht umgangen werden. Jetzt rät das Expertenkomitee für Drogenabhängigkeit (ECDD, Expert Committee on Drug Dependence) der WHO unter anderem, Cannabisblüten und -harz aus der Tabelle IV (gefährliche Rauschmittel ohne medizinischen Nutzen) der 1961er Verträge herabzustufen und in die Tabelle I einzuordnen (riskante Drogen, die jedoch einen therapeutischen Wert aufweisen). Darüber hinaus sollen der hauptwirksame psychotrope Inhaltsstoff THC (Tetrahydrocannabinol) und dessen Isomere aus der Tabelle II der 1971er Verträge (Substanzen mit eingeschränktem therapeutischen Nutzen) gestrichen und ebenfalls in die Tabelle I des Übereinkommens über Betäubungsmittel von 1961 gesetzt werden. Außerdem raten die Experten in Sachen Cannabidiol, dass Hanfprodukte, die überwiegend CBD und ein Maximum von 0,2 Prozent THC aufweisen, nicht mehr unter die internationale Kontrolle fallen sollten. Um das zu regeln, soll der Tabelle I der 1961er Verträge eine entsprechende Fußnote hinzugefügt werden, die dies klarstellt. Wichtig zu wissen: Die Empfehlung der WHO ist rechtlich nicht bindend, da diese Behörde als „Weltgesundheits-ministerium“ nicht für die Ausarbeitung von Gesetzen zuständig ist, sondern nur beratende Funktion hat. Die Expertise der WHO-Fachleute könnte aber dazu führen, dass die internationalen Drogenverträge modifiziert werden. Und das bedeutete im Klartext: Die einzelnen Länder können, wenn auf Grundlage der WHO-Empfehlung die internationalen Verträge umgeschrieben werden, ihre diesbezügliche Drogenpolitik ändern – sie müssen es aber nicht. Trotzdem: Die Empfehlung der WHO könnte in Sachen Cannabis einen Wendepunkt markieren, weil mit der Umklassifizierung von Hanfprodukten die Grundlage für eine gerechtere und wissenschaftlich fundiertere Cannabispolitik geschaffen würde. Jetzt liegt es an den UNO-Mitgliedsstaaten, die über die Umsetzung der WHO-Empfehlung abstimmen müssen, bevor Entsprechendes in die Tat umgesetzt werden kann. Die bisherige Praxis, Hanfprodukte als gefährliche Rauschgifte zu klassifizieren, basiert auf internationalen Verträgen, die mittlerweile vollkommen veraltet und überholt sind, nämlich auf der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 (Einheits-abkommen über die Betäubungsmittel) und auf der Convention on Psychotropic Substances von 1971 (Konvention über psychotrope Substanzen). Diese Verträge werden von zahlreichen Ländern immer wieder als Argument angeführt, wieso Cannabis nicht aus den prohibitionistischen Betäubungsmittelverordnungen herausgenommen werden könne. Die Verträge sind nämlich für alle Unterzeichnerstaaten bindend und können nicht umgangen werden. Jetzt rät das Expertenkomitee für Drogenabhängigkeit (ECDD, Expert Committee on Drug Dependence) der WHO unter anderem, Cannabisblüten und -harz aus der Tabelle IV (gefährliche Rauschmittel ohne medizinischen Nutzen) der 1961er Verträge herabzustufen und in die Tabelle I einzuordnen (riskante Drogen, die jedoch einen therapeutischen Wert aufweisen). Darüber hinaus sollen der hauptwirksame psychotrope Inhaltsstoff THC (Tetrahydrocannabinol) und dessen Isomere aus der Tabelle II der 1971er Verträge (Substanzen mit eingeschränktem therapeutischen Nutzen) gestrichen und ebenfalls in die Tabelle I des Übereinkommens über Betäubungsmittel von 1961 gesetzt werden. Außerdem raten die Experten in Sachen Cannabidiol, dass Hanfprodukte, die überwiegend CBD und ein Maximum von 0,2 Prozent THC aufweisen, nicht mehr unter die internationale Kontrolle fallen sollten. Um das zu regeln, soll der Tabelle I der 1961er Verträge eine entsprechende Fußnote hinzugefügt werden, die dies klarstellt. Wichtig zu wissen: Die Empfehlung der WHO ist rechtlich nicht bindend, da diese Behörde als „Weltgesundheits-ministerium“ nicht für die Ausarbeitung von Gesetzen zuständig ist, sondern nur beratende Funktion hat. Die Expertise der WHO-Fachleute könnte aber dazu führen, dass die internationalen Drogenverträge modifiziert werden. Und das bedeutete im Klartext: Die einzelnen Länder können, wenn auf Grundlage der WHO-Empfehlung die internationalen Verträge umgeschrieben werden, ihre diesbezügliche Drogenpolitik ändern – sie müssen es aber nicht. Trotzdem: Die Empfehlung der WHO könnte in Sachen Cannabis einen Wendepunkt markieren, weil mit der Umklassifizierung von Hanfprodukten die Grundlage für eine gerechtere und wissenschaftlich fundiertere Cannabispolitik geschaffen würde. Jetzt liegt es an den UNO-Mitgliedsstaaten, die über die Umsetzung der WHO-Empfehlung abstimmen müssen, bevor Entsprechendes in die Tat umgesetzt werden kann. (MB)
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