Polizei durchsucht Arztpraxis wegen Cannabis

Soft Secrets
04 Mar 2019

Hessische Arztpraxis wegen Cannabispatienten von Beamten durchsucht

Es liest sich wie ein Witz, ist aber wahr. Eine Arztpraxis in Hessen wurde jetzt von der Polizei durchsucht, um an Dosierungsvorschriften für einen Cannabispatienten zu gelangen. Das berichtete der Deutsche Hanfverband (DHV) am 1. März 2019. Das war passiert: Ein Cannabispatient war Anfang Oktober 2018 mit dem Auto von der Polizei angehalten und nach Besitz von Betäubungsmitteln gefragt worden. Da der Patient, der zuvor auch eine Ausnahmeerlaubnis der deutschen Bundesopiumstelle zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr besessen hatte, sich keiner Schuld bewusst gewesen war, zeigte er brav seine Dose mit knappen neun Gramm Medizinalcannabis vor. Das war für die Beamten Grund genug, den Mann mit zur Wache zu nehmen und sich nach dessen Dosierung zu erkundigen. 50 Gramm dürfe der Patient im Monat besitzen, um sich zu therapieren. Da in der mitgeführten Verpackung jedoch etwas weniger als neun Gramm enthalten waren, gingen die Beamten davon aus, dass der Patient die restlichen über 40 Gramm seiner Monatsration bereits verbraucht habe - und das nur elf Tage nach der Verordnung - und damit mehr verbrauche, als ihm nach der ärztlichen Verordnung zusteht. Das nahm die Staatsanwaltschaft Koblenz dann zum Anlass zu unterstellen, dass der Patient sich auf illegalem Wege legale Drogen verschaffe, um diese in höherer Menge zu konsumieren als für die Therapie notwendig sei. Dummerweise hatten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht bedacht - oder nicht gewusst -, dass Patienten immer nur so viel Cannabis mit sich führen sollen, wie sie in absehbarer Zeit benötigen. Der Rest der Monatsdosis soll zuhause in einem verschließbaren Schrank bzw. Tresor verwahrt werden. So handhabte es auch der Patient. Doch danach fragten die Beamten erst gar nicht. Wie dem auch sei: Am 3. Januar 2019 wurde die Anzeige wegen Besitzes verbotener Substanzen vonseiten des Staats eingestellt, trotzdem durchsuchte die Polizei die Praxis der Ärztin, die dem Patienten die Medizin verschrieben hatte. Dem Patienten wird damit vorgeworfen, gegenüber seiner Ärztin falsche Angaben gemacht zu haben, um sich Betäubungsmittel zu erschleichen. Der DHV berichtet: "Um das zu beweisen, müsse man in den Besitz die Original-Dosierungsanleitung der Ärztin gelangen und ohne eine Durchsuchung der Arztpraxis sei die gesamte Untersuchungsmaßnahme gefährdet" (Quelle). Wie die laufenden Ermittlungen weitergehen und wie mit dem Patienten weiterverfahren wird, ist derzeit noch unklar. Wir halten euch auf dem Laufenden. Hier geht es zum Artikel des DHV: https://hanfverband.de/nachrichten/news/polizei-durchsucht-arztpraxis-wegen-cannabis-dosierempfehlung?fbclid=IwAR3DB-Wwi1SFDAlR-V5nwV7umvnf0XEcGkTzfZTDySvdPv0niEdKyN6hJsA
S
Soft Secrets