Kein Konsens: Cannabis in der Apotheke

Soft Secrets
28 Jan 2019

Apotheken-Cannabis basiert nicht auf Konsens

Wer in Deutschland als Patient auf Cannabis als Medizin angewiesen ist, der hat es nicht gerade leicht. Wer nach einem meist horrenden Aufwand endlich einen Arzt gefunden hat, der Cannabis auf Rezept verordnet, und wer dann auch noch eine Kostenzusage seitens der Krankenkasse erhalten hat, muss im Grunde nur noch in die Apotheke und sich seine Medizin abholen. Im Grunde. In der Praxis lauern allerdings viele Fallstricke, was die Versorgung mit Medizinalblüten angeht, denn ers herrscht kein einheitlicher Konsens zum Umgang mit der Medizin. Und das ist nicht nur für Patienten, sondern auch für die Apotheker verwirrend. Wie die Deutsche Apotheker-Zeitung online am 24. Januar 209 berichtete, herrscht auch unter Apothekern weder Einigkeit darüber noch ein klares Verständnis dafür, welche Arzneimitelform Cannabisblüten eigentlich sind. Laut Gesetz handelt es sich um Rezepturausgangsstoffe, die vom Apotheker abgabebereit gemacht werden müssen. Daran halten sich viele Apotheker und öffenen die Packungen mit Cannabisblüten, um erstens zu prüfen, ob sich auch im Päckchen befindet, was drin sein soll. Zweitens zermahlen manche Pharmazeuten die Blüten sogar vorab, was mit einem Wirkstoffverlust einhergeht, da in Cannabis auch flüchtige ätherische Öle enthalten sind. Daher sollte Cannabis erst kurz vor der Einnahme zerkleinert werden. Jetzt hat die FDP-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage ans Bundesgesundheitsministerium wissen wollen, wie Apotheker entlastet und informiert werden können, wenn es um Medizinalcannabis geht. Das Ministerium aber antwortete, dass die Umsetzung der entsprechenden Reglements Ländersache sei. Das führt aber in manchen Fällen zu noch mehr Konfusion - so behandelt zum Beispiel das Bundesland Schleswig-Holstein Medizinalweed aus den Niederlanden als Fertigarznei, die keiner Modifikation seitens des Pharmazeuten bedinge. In den meisten Fällen gilt Cannabis jedoch als Rezepturausgangsstoff, was die Sachlage nicht gerade leichter werden lässt. Die Deutsche Apotheker-Zeitung zitiert zu diesem Fall die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss von der CDU: "'Die Prüfung hat nach anerkannten pharmazeutischen Regeln zu erfolgen. Dabei können für die Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Methoden angewendet werden, als im Deutschen Arzneibuch beschrieben sind.' Welche 'bestimmten Voraussetzungen' geeignet sind, erläutert das BMG nicht weiter" (Quelle). Hier geht es zum Artikel der Deutschen Apotheker-Zeitung online: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/01/24/ministerium-pruefaufwand-beim-cannabis-ist-laendersache?fbclid=IwAR2MgU7BSiaqZCt0JSPP26Fy4y7SUWnUAve-2fw8S7FytfJX2G9Halc9eTI
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