Cannabis News Deutschland, Schweiz und Österreich

Soft Secrets
14 Aug 2018

Cannabis News Deutschland, Schweiz und Österreich


Marlene Mortler ändert den Kurs!?

Die deutsche Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, wurde gerade erst für ihr Amt bestätigt und scheint zumindest im Ansatz ihren Kurz zu verändern. Tat sich die CSU-Frau bislang in Sachen Cannabis als absolute Hardlinerin hervor, so überraschte sie kürzlich mit einem Vorschlag, der den bloßen Besitz von geringen Mengen Hanfprodukten als Ordnungswidrigkeit behandeln soll – und eben nicht mehr als Straftat. Ihre Idee: Wer künftig mit einer kleinen Menge Cannabis erwischt wird, soll sich aussuchen können, entweder ein Bußgeld zu berappen oder sich dem Gespräch mit einer therapeutischen Einrichtung zu stellen, um dort Hilfe zu erfahren. Damit sähe sich ein kleiner Kiffer nicht mehr der Verfolgung krimineller Subjekte ausgesetzt – der Besitz geringer Mengen Weeds oder Haschischs käme dann eher dem Falschparken gleich und nicht mehr einer Straftat, die gerichtlich geahndet werden muss. Fraglich ist natürlich, inwiefern sich ein Gelegenheitsraucher therapeutisch behandeln lassen muss – die Idee der Mortler ist also alles andere als ausgereift. Das käme in etwa der Handhabung gleich, eine Person, die einmal in der Woche ein bis zwei Bier trinkt, zur Suchttherapie zu verpflichten. Trotzdem ist es ein Vorstoß, der einer kleinen Entkriminalisierung gleichkäme und deshalb hoffen lässt. Quelle: www.deutsche-apotheker-zeitung.de

Einheitliche Obergrenze für geringe Menge

In Deutschland kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren fallen lassen bzw. von einer Eröffnung desselben absehen, wenn eine Person mit einer sogenannten geringen Menge Cannabis von der Staatsgewalt erwischt wird. Das Problem dabei: Diese „geringe Menge“ ist nicht einheitlich für das ganze Land festgesetzt, sondern wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So gelten zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg 6 Gramm als Obergrenze für die geringe Menge, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz 10 Gramm und in Hamburg, Berlin, Niedersachsen und Bremen gar 15 Gramm. Um diese Grenze zu vereinheitlichen, trafen sich Anfang Juni die Justizminister der Bundesländer – und wurden sich nicht einig. Angestrebt ist, die Menge von 6 Gramm bundesweit zu etablieren, jedoch weigern sich Berlin und andere Länder, von ihrer bisherigen Regelung abzuweichen und die geringe Menge herabzusetzen. Denn das bedeutete, dass in Ballungszentren wie der Bundeshauptstadt die Polizei vermehrt „Cannabisdelikte“ verfolgen müsste, wenn die Obergrenze der geringen Menge von 15 auf 6 Gramm reduziert werden würde. Wie es in dieser Sache weitergeht und ob sich die Länder doch noch einigen werden, steht bisher in den Sternen. Quelle: www.wdr.de

Aufklärung statt Verbote: Hanfparade 2018 steht bevor

Bereits zum 22. Mal findet die Hanfparade in Berlin statt – diesmal unter dem Motto „Aufklärung statt Verbote“. Am 11. August treffen sich alle Hanffreunde am Alexanderplatz, um gemeinsam zu demonstrieren, den Darbietungen der Vortragenden zu lauschen und letztlich auch, um zusammen zu feiern. Um 12 Uhr geht es mit der Auftaktkundgebung los, bevor der Umzug durch die Innenstadt zieht, um zum Schluss wieder am Alex die Abschlussveranstaltung durchzuführen. Die Veranstalter erwarten auch in diesem Jahr Tausende von Cannabisaktivisten, die sich öffentlich und medienwirksam für eine Veränderung der deutschen Hanfpolitik stark zu machen. Quelle und weitere Infos für alle, die teilnehmen und Gesicht zeigen wollen: www.hanfparade.de

Österreich: Flowery Fields verlässt das sinkende Schiff

Weil die Cannabisgesetze in Österreich nach wie vor rückständig sind und vonseiten der Politik sogar darüber diskutiert wird, künftig auch den bisher akzeptierten Handel mit Samen und Stecklingen einzudämmen oder gar zu verbieten, hat sich der größte Cannabisproduzent des Landes, die Firma Flowery Field, nun dazu entschlossen, Österreich zu verlassen und nach Italien überzusiedeln. Die Begründung von Inhaber Alexander Kristen ist dabei gut nachvollziehbar, hat Italien doch erstens weniger repressive Gesetze und ist auch in puncto Medizinalcannabis besser aufgestellt als Österreich. Zweitens kann ein Unternehmen wie Flowery Field in dem mediterranen Land aufgrund der reichlichen Sonne auf einen Großteil des indoors benötigten künstlichen Lichts verzichten und damit deutlich günstiger produzieren. Damit schlägt Flowery Field gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Und Österreich hat das Nachsehen und wird in Zukunft auf horrende Steuereinnahmen des legalen Hanfbusiness‘ verzichten müssen; immerhin bringt Alexander Kristen mit seiner Firma bisher ungefähr 25.000 Stecklinge pro Woche an den Kunden. Quelle: www.kleinezeitung.at

Schweiz: Legale Modellprojekte nur knapp verfehlt

Immer wieder versuchen Initiativen, in der Schweiz cannabisbasierte Modellprojekte einzuführen bzw. möglich zu machen. So auch die jüngste Kampagne von Roberto Zanetti, seines Zeichens Ständerat des Kantons Solothurn, der in die Schweizer Betäubungsmittelverordnung einen „Experimentierartikel“ einbringen möchte, um Modellprojekte zur legalen Abgabe von Cannabis an erwachsene Schweizer umsetzen zu können. Anfang Juni wurde dem Nationalrat des Landes eine Motion dazu unterbreitet, die zum Ziel hatte, dass die Universität in Bern entsprechende Studien mit Freizeitkonsumenten durchführen kann – und mit nur wenigen Gegenstimmen abgelehnt. So hatten 93 Mitglieder des Rates dafür und 96 dagegen votiert. Die Abstimmung ist also wieder mal nur knapp gescheitert – daher wird vorerst auch in Bern kein Cannabis über die Apotheke an Genusskonsumenten abgegeben werden können. Der Kampf um die Vernunft geht also weiter. Quelle: www.nzz.ch Text: Markus Berger

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