Neue Cannabis-Anbau-Ausschreibung des BfArM

Soft Secrets
25 Jul 2018

Update der deutschen Cannabis-Anbau-Ausschreibung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hat am 20. Juli eine neue Cannabis-Anbau-Ausschreibung veröffentlicht, nach der sich Unternehmen als Lizenznehmer für die Produktion von medizinischem Cannabis bewerben können. Eine zuvor veröffentlichte Ausschreibung war für deutsche Pharmaunternehmen nicht praktikabel, weil diese unter anderem vorsah, dass ausführende Produzenten bereits Erfahrung im Anbau von Cannabis vorweisen müssen. Das war deutschen Firmen aufgrund der Gesetzeslage natürlich nicht möglich. Jetzt ist ein Update der Ausschreibung veröffentlicht worden. Auf der Internetseite des BfArM ist die vollständige Begründung nachzulesen, die wiefolgt eingeleitet wird: "Die Ausschreibung umfasst ein Gesamtvolumen von 10.400 kg Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg. Der Anbau in Deutschland soll zur Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten beitragen. Derzeit wird Cannabis hierzu aus dem Ausland nach Deutschland importiert. Eine erste Ausschreibung hat das BfArM aufgrund eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom März 2018 aufheben müssen. Das Gericht hatte die Auffassung eines Unternehmens bestätigt, die verbleibende Frist zur Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen sei nach einer Änderung des Verfahrens nicht mehr ausreichend gewesen. Insgesamt hatten sich an der ersten Ausschreibung 118 Bieter bzw. Bietergemeinschaften beteiligt" (Quelle). Darüber hinaus wird auch erläutert, welche Formen von Cannabis zugelassen sind und welche Vorgaben erfüllt werden müssen: "Das im Auftrag der sog. „Cannabisagentur“ des BfArM angebaute Cannabis dient ausschließlich medizinischen Zwecken und wird in Form von Blüten oder Zubereitungen als Arzneimittel in Apotheken abgegeben werden. Bei Anbau und Inverkehrbringen dieses Cannabis müssen alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es wird nur solches Cannabis verwendet werden, das entsprechend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wurde und die Vorgaben der relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt" (ebd.). Hier geht es zur aktuellen und geupdateten Ausschreibung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=206953 Hier geht es zur offiziellen Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/pm7-2018.html
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