Justizminister: Einheitliche geringe Menge

Soft Secrets
11 Jun 2018

Deutschlands Jusitzminister wollen bundesweite Obergrenze

In Deutschland kann von der Eröffnung eines Strafverfahrens abgesehen werden, wenn beim Erwischten lediglich eine "geringe Menge" Cannabis sichergestellt wird. Dabei ist die Obergrenze für diese "geringe Menge" nicht bundsweit einheitlich festgesetzt, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden. Jetzt haben sich die Justizminister der Länder abgestimmt und entschieden, sich für eine Vereinheitlichung einzusetzen, die deutschlandweit dieselbe ist. Das berichtete unter anderem der WDR - auch auf seiner Internetseite - am 7. Juni 2018. Wer mit Weed oder Hasch erwischt wird, hat in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Behandlungsweise zu erwarten. In einigen Ländern gilt derzeit eine "geringe Menge" von 15 Gramm, dazu gehören Berlin, Hamburg, Bremen und Niedersachsen. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westphalen liegt die Obergrenze bei 10 Gramm, in allen anderen Ländern liegt sie bei 6 Gramm, die nun bundsweit vereinheitlicht werden sollen. Am Donnerstag, 7. Juni, hatten die Minister sich getroffen, um über das Problem zu sprechen. Die Lösung: eine für alle Bundesländer geltende "geringe Menge" Cannabis, bei der die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen bzw. gar nicht erst eröffnen kann. Wohlgemerkt: Das Ganze ist eine Kann-Regelung und kein unbedingtes Muss. Nach Ermessen der Justiz kann ein Verfahren trotzdem angeleiert werden. Die Justizminister haben also beschlossen, künftig in allen Ländern der BRD einheitliche Obergrenzen einzuführen - eine solche sehen sie bei 6 Gramm Cannabis. In NRW soll jedoch vorerst die Grenze bei 10 Gramm bleiben, wie der WDR berichtete, der nordrhein-westphälische Justizminister Peter Biesenbach von der CDU will kein Landesgesetz verabschieden, sonderm abwarten, bis ein entsprechendes Gesetz von Bundestag und Bundesrat abgenickt und durchgewunken worden ist. Die FDP hat sich in dieser Sache enthalten, weil sie eigentlich für eine komplette Straffreiheit von Cannabisbesitz und -konsum ist. Lest den Artikel vom WDR auf https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/cannabis-freimengen-justizministerkonferenz-100.html
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