Aus für CBD-Hasch?!

Soft Secrets
25 Dec 2017
Im Moment mausert sich ein Trend in der Cannabiswelt zum länderübergreifenden Hype – wir hatten in der vorigen Ausgabe bereits darüber berichtet. Die Rede ist von allen möglichen Cannabisprodukten auf CBD-Basis, die mit minimalsten THC-Anteilen gegrowt werden und zum Beispiel in der Schweiz und in Österreich vollkommen legal den Eigentümer wechseln.   Markus Berger Das Interessante: Die annähernd wirkungslosen Hanfprodukte – Marijuana, Hanfharz, Öle, Tinkturen usw. – finden reißenden Absatz, weshalb immer mehr Unternehmen auf den CBD-Trend setzen und eigene Gras-Sorten und Co. produzieren und anbieten. Diese „CBD-Hysterie‟ findet nun in Teilen ein Ende, zumindest in der Schweiz. Dort hat die oberste Gesundheitsbehörde des Staats, das Bundesamt für Gesundheit (BAG), jetzt einen Entscheid herausgegeben, der Stellung dazu bezieht, was eigentlich erlaubt ist und was illegalisiert bleibt. Die Erkenntnis: Hersteller, die auf den großräumigen Vertrieb von reinen CBD-Haschisch-Sorten gesetzt haben, können einpacken. Denn der Verkauf von Haschisch – egal in welcher Qualität, von welcher Pflanze stammend und mit welchen Inhaltsstoffen – ist und bleibt verboten. Das ist ein herber Dämpfer für alle Produzenten, die bereits große Mengen CBD-Haschischs hergestellt haben und jetzt allmählich in die Shops bringen wollten. Das BAG hat am 9. Oktober 2017 eine verbindliche Information zum Thema „THC-armer Cannabis und CBD‟ veröffentlicht, die auch im Internet einzusehen ist. Dort wird in einem Absatz explizit auf die aktuell modernen Cannabidiol-Haschisch-Sorten eingegangen – und die sind laut aktualisiertem Schweizer Betäubungsmittelgesetz „generell verboten, selbst wenn sie weniger als 1 % THC enthalten‟, wie das BAG Auskunft erteilt (siehe Betäubungsmittel-Veränderungsverordnung: Verzeichnis der kontrollierten Substanzen gemäß Art. 2, Abs. 1, Anhang 1; www.bag.admin.ch). Unternehmen, die bereits CBD-Haschisch im Angebot haben, dürfen nun ihre ganze Produktion einstampfen bzw. werden sie vom BAG aufgefordert, ihre Hanfharz-Produkte sofort und unverzüglich vom Markt zu nehmen und an den jeweils zuständigen Kantonsapotheker abzugeben, der das Haschisch dann entsprechend der Vorschriften vernichtet. Da kommt einem unwillkürlich das Bild des kiffenden Pharmazeuten vor Augen, der die eingezogenen Pieces abends zum Feierabend in Tüte oder Pfeife „ordnungsgemäß vernichtet‟ … Aber Spaß beiseite – denn für alle Händler, die auf CBD-Haschisch gesetzt haben, ist die ganze Angelegenheit alles andere als witzig. Die haben teilweise enorme Summen in die Produktion ihrer wirkungslosen Dope-Sorten investiert, und nun dürfen sie dabei zusehen, wie der Lohn ihrer Mühen in Rauch aufgeht. Freilich nur im Rauch der „ordnungsgemäßen Vernichtung‟. Dabei waren manche schon so findig und haben ihre Angebote sogar bereits online vermarktet, selbst auf Amazon werden seit einiger Zeit Gras- und Haschsorten angeboten, zum Teil von Schweizer Unternehmen (siehe dazu unsere News in dieser Ausgabe). Auch in Österreich kommt der Hype ums CBD-Hasch allmählich an. Das Hanf-Institut aus Wien bot dieser Tage Haschisch von CBD-Cannabis gegen Spende und Versandkostenpauschale an. Erst vor wenigen Wochen hatten die Aktivisten zum Beispiel auf Facebook für ihr CBD-Dope erstmals die Werbetrommel gerührt: Das Hanf-Institut bot dort „CBD-Hasch mit < 0,1 % THC und 10,4 % CBD‟ an. Wer Interesse hatte, bekam für 90 Euro Spende ans Institut zehn Gramm des Haschischs bis an die Haustür bzw. in den Briefkasten gesendet (Quelle: www.hanfinstitut.at). Bleibt abzuwarten, wie die österreichische Regierung auf diese Aktion reagieren wird. Man darf davon ausgehen, dass auch hier beizeiten vom Staat eingegriffen wird, denn in Sachen Cannabis ist man in Österreich noch eher in mittelalterlichem Modus der Gesetzgebung. Und auch in der Schweiz dürfte das letzte Wort zum Thema CBD-Cannabis noch nicht gesprochen sein. Quelle und weiterführende Infos zum Erlass des Schweizer BAG: http://bit.ly/2ytTEBY
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