Vorsicht, CBD-Ziggis!

Soft Secrets
06 Oct 2017

Markus Berger

Man möchte meinen, die spinnen, die Deutschen und die Ösis. Als ob deren Behörden nicht weiß Gott andere Probleme hätten, sorgen sie sich jetzt um ein neues „Rauschgiftmonster‟, das unsere Lande, ja unsere Jugend bedroht! Es geht um einen neuen Hype aus der Schweiz. Dass dort unter Cannabisfreunden das Thema Cannabidiol (CBD) gerade furchtbar angesagt ist, haben wir euch schon wissen lassen. Seit einiger Zeit gibt es in der Schweiz nun auch ein legales Fertigprodukt – man könnte sagen, käuflich erwerbbare Mini-joints, die Rede ist von Cannabiszigaretten, die THC-armes, dafür CBD-reiches Cannabis sowie Tabak enthalten und sogar von den Supermarktketten Coop, Spar und über andere Geschäfte vertrieben werden. „Heimat‟ nennt sich die Marke und bietet pro Schachtel, Päckli wie der Schweizer sagt, 20 Cannabis-Tabak-Zigaretten für knapp 20 Franken. Neben Schweizer Tabak sind vier Gramm CBD-Cannabis in den Zigaretten verarbeitet, der THC-Gehalt liegt grundsätzlich unter einem Prozent. Ein Rausch darf also von diesen teuren Fluppen nicht erwartet werden. Trotzdem finden die Ziggis reißenden Absatz, kaum ein Tag vergeht, an dem nicht irgendwo in der Schweizer Presse über die Heimat-Cannabis-Zigaretten berichtet wird. Und trotzdem machen sich Deutschland und Österreich ins Hemd. Wegen ein paar Kippen, die nicht mal breit machen können, selbst wenn man eine ganze Schachtel innerhalb einer Stunde qualmt. Vorsicht, CBD-Ziggis! So hat der deutsche Zoll beispielsweise eine Presseerklärung veröffentlicht, in der vor der Einfuhr von Heimat-Zigaretten und anderen CBD-Produkten aus der Schweiz gewarnt und erklärt wird, dass die Ziggis in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Kurz und gut: Sie sind verboten. Begründung: Schweizer Hanf darf bis zu einem Prozent THC enthalten, in Deutschland wie auch in Österreich sind aber nur bis maximal 0,3 Prozent erlaubt. In beiden Fällen – Cannabis mit einem oder 0,3 Prozent THC – kommt dasselbe dabei heraus: impotente Produkte, die zwar medizinische Eigenschaften haben können, nicht aber psychoaktive, also berauschende. Die Sache bleibt ein Papiertiger. Und der deutsche Zoll mahnt und warnt vor Heimat-Fluppen: „Sämtliche Sorten enthalten THC und sind damit in Deutschland ohne behördliche Genehmigung einfuhrverboten. Neben den Hanf-Zigaretten werden auch andere Produkte mit geringem THC-Anteil in der Schweiz angeboten. Auch diese unterliegen bei der Einfuhr dem deutschen Betäubungsmittelrecht.‟ Es ist eine einzige Farce – und bedeutet, dass die Beamten an der Schweizer Grenze künftig wieder nach „Drogen‟ suchen werden, um Personen ausfindig zu machen, die die harmlosen CBD-Zigaretten oder vergleichbare Produkte mit sich führen. Die Verfolgung der echten Straftäter muss dann entsprechend abgespeckt werden. Interessant ist übrigens auch, dass selbst schweizintern nicht alle auf dem legalen CBD-Zug fahren. Im Kanton Tessin hat die Polizei tatsächlich die Coop-Supermärkte besucht und die CBD-Ziggis eingesammelt. Das liegt an dem gesetzlichen Spielraum, den die Kantone in der Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes haben. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches – in Deutschland kennen wir das z.B. von der von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Regelung der geringen Menge von Betäubungsmitteln, bis zu der ein Strafverfahren eingestellt werden darf oder gar nicht erst eröffnet wird. Von Vernunft ist da keine Rede, es herrscht Willkür an allen Baustellen.
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