Deutsche Bahn erlaubt Cannabis für Patienten

Soft Secrets
25 Aug 2017

Deutsche Bahn: Cannabismedizin an Haltestellen und Bahnhöfen genehmigt

Cannabispatienten werden trotz ihrer Not und legalen Hanfmedizin immer noch und immer wieder stigmatisiert. Auch an Bahnhöfen der Deutschen Bahn sind Patienten zuweilen schon zur Ordnung gerufen oder gar rausgeworfen worden. Jetzt hat der Deutsche Hanfverband (DHV) eine offizielle Stellungnahme von der Bahn gefordert - und bekommen. Und die sieht alles andere als schlecht aus. Das Fazit: Die Deutsche Bahn hat nichts gegen Cannabis als Medizin. Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, dürfen ihre Medikation auch auf den Bahnhöfen und an den Haltestellen der Deutschen Bahn einnehmen - und zwar auch in gerauchter oder vaporisierter Form. Einzige Einschränkung: Die Patienten sollen sich zwar nicht verstecken, sollten sich aber so weit als möglich zurücknehmen, wenn es darum geht, ihre Medizin in provokativer Weise einzunehmen. Das heißt im Klartext: Wer seinen Joint oder Vapo eher unauffällig und "normal" zu sich nimmt, sollte von den Mitarbeitern der Bahn unbehelligt bleiben. Spielt sich ein Patient mit Cannabis aber auf oder reizt sogar willentlich andere Reisende oder Bahn-Personal, so muss er damit rechnen, des Geländes verwiesen zu werden. Der DHV zitiert dazu die Stellungnahme der Deutschen Bahn wie folgt: Sofern die betäubungsmittelgesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und eingehalten werden "sowie durch die Einnahme keine Gefahr für Leib und Leben oder den Eisenbahnbetrieb erzeugt wird, darf der Patient in den dafür vorgesehenen Raucherbereichen der Bahnhöfe der DB Cannabis mittels rauchen konsumieren. Sofern er dies in provokanter Form oder für andere Bahnhofsbesucher belästigender Form tut, behalten wir uns als Hausrechtsinhaber vor, die zuständigen Sicherheitsbehörden hinzuzuziehen. " (Quelle) Darüber hinaus muss der Konsument selbstverständlich belegen können, dass er auch tatsächlich Cannabispatient ist, was für Personen mit entsprechender ärztlicher Verordnung kein Problem darstellt. Das hört sich doch schon mal gut an. Damit ist die Frage geklärt, inwiefern Patienten mit Hanfmedizin ihre Medikation auf dem Gelände der Deutschen Bahn zu sich nehmen dürfen - wie das Ganze sich dann in der Praxis gestalten wird, bleibt abzuwarten. Sicherlich wird es auch künftig den einen oder anderen Bahnkunden geben, der sich über Cannabis rauchende Patienten mokieren wird. Wie die Bahn dann explizit reagiert, muss sich erst noch herausstellen. Lest den Artikel des DHV auf dessen Website: https://hanfverband.de/nachrichten/news/deutsche-bahn-cannabismedizin-auf-bahnhoefen-ist-erlaubt
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