Cannabisaktivist bekommt Gefängnisstrafe

Soft Secrets
13 Jun 2017

Österreichischer Cannabisaktivist wurde schuldig gesprochen

Willi Wallner ist Obmann des Cannabis Social Clubs Salzburg und hatte aufgrund seines Cannabis-Aktivismus schon des öfteren Ärger mit der österreichischen Justiz. Wallner ist ehemaliger LKW-Fahrer und nach einem Arbeitsunfall selbst chronischer Schmerzpatient. Weil er das verschriebene Morphin nicht gut verträgt und auch keine Lust darauf hat, als Opiatabhängiger seinen Lebensabend zu verbringen, behandelt er seine Symptome seit 2010 mit illegal hergestelltem Cannabis. Dies verkündet er auch immer wieder mal in der Öffentlichkeit, weshalb die Strafverfolgungsbehörden auf ihn aufmerksam wurden. Wallner sieht in der Drogengesetzgebung ganz richtig eine ungerechte juristische Praxis - vor allem für Patienten, die auf hilfreiche Heilmittel angewiesen sind -, weshalb er sich auch öffentlich darüber hinwegsetzt. Frühere Verurteilung 2015 wurde der 58-Jährige zum ersten Mal gerichtlich wegen illegalen Cannabisanbaus belangt - er wurde zu vier Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Durch die Arbeit seines Anwalts wurde diese Strafe später in eine Geldbuße umgewandelt, weil glaubhaft versichert werden konnte, dass Willi Wallner aus einer Notsituation heraus gehandelt hatte. Erneut in Haft 2017 wurde Wallner dann erneut inhaftiert, weil die Polizei bei ihm über hundert Hanfpflanzen sowie Marijuana und andere Cannabisprodukte gefunden hatte. Willi Wallner wird aber nicht nur der Anbau zur Last gelegt, sondern auch, dass er andere Patienten mit dem verbotenen Cannabis versorgt habe. In der Haft trat Wallner dann auch in einen kurzen Hungerstreik, um auf seine Situation aufmerksam zu machen - Soft Secrets berichtete darüber. Aktuelles Urteil Jetzt hat das Salzburger Landgericht sein Urteil in der Sache gesprochen: Willi Wallner wurde diesmal wegen Anbaus und Weitergabe von unerlaubten Betäubungsmitteln zu neun Monaten Haft verurteilt, davon 3 Monate unbedingt, wie man in Österreich sagt, also 3 Monate, die nicht auf Bewährung ausgesetzt wurden. Dennoch konnte Wallner nach der Verhandlung das Gericht verlassen und musste nicht wieder hinter Gitter. Die drei Monate hatte er nämlich mit der Untersuchungshaft bereits abgesessen. Lest die Berichterstattung des österreichischen TV-Senders ORF auf http://salzburg.orf.at/news/stories/2847873/
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