Deutschland legalisiert Medizinalcannabis!

Soft Secrets
28 Mar 2017

Die deutsche Politik hat entschieden: Medizinisches Cannabis ist legalisiert! Am 19. Januar entschied der Bundestag in Berlin einstimmig – ohne Enthaltungen und Gegenstimmen –, das neue Gesetz zur regulierten Abgabe von Cannabismedizin zu verabschieden. Am 10. Januar stimmte auch der Bundesrat der Novelle zu, ab März soll die neue Regulierung dann auch praktisch umgesetzt werden.


Jetzt muss nur noch ein entsprechender Artikel mit der amtlichen Verkündung im Bundesanzeiger publiziert werden, dann ist die Sache ab Anfang März geritzt. Die Veränderung der Gesetzeslage in Sachen Cannabis schließt ein, dass Patienten demnächst über ihren Hausarzt mit Cannabisblüten und anderen Cannabinoid-Medikamenten versorgt werden, eine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle, wie sie bisher für den Erwerb von Mediweed notwendig war, wird dann nicht mehr benötigt.

Der Arzt darf künftig auf einem Betäubungsmittelrezept Cannabis verordnen, wie dies auch z.B. bei Morphin, Methylphenidat (Ritalin etc.) und anderen BtM-Pharmaka der Fall ist. Die Krankenversicherer sind überdies mit der Gesetzesänderung verpflichtet, die Medikamente zu bezahlen. Nur in Ausnahmefällen dürfe eine Übernahme der Kosten verweigert bzw. abgelehnt werden. Allerdings ist bisher nicht klar, wer zu diesen Ausnahmefällen gehören soll. Das Gesetz sieht vor, „schwer kranken‟ Personen die Cannabismedizin zu erstatten, eine Indikationsliste mit verbindlich festgeschriebenen Krankheitsbildern, auf die dies zutrifft, existiert bisher allerdings nicht.

Wer bisher eine Ausnahmegenehmigung hatte, wird auch in Zukunft vermutlich leicht an seine Rezepte gelangen. Patienten aber, die zum ersten Mal über ihren Hausarzt Cannabis verschrieben bekommen, sollen sich einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) unterziehen, was für Betroffene bedeuten kann, am Ende doch in die Röhre zu gucken. Immerhin ist der MDK bekanntermaßen nicht sehr zimperlich, wenn es darum geht, den Krankenkassen Kosten zu sparen. Ein weiterer Stolperstein könnte in manchem Fall der Haus- oder Facharzt sein. Niedergelassene Mediziner bekommen nämlich von der Kassenärztlichen Vereinigung ein Arznei- und Heilmittelbudget zugeteilt, das für je ein Quartal eingeteilt werden muss.

Diese Budgetierung ist nicht einheitlich geregelt, sondern von Region zu Region verschieden. Wir sprechen da über Summen zwischen 5 und 50 Euro pro Patient und Quartal, mit denen der Arzt zurechtkommen muss. Verschreibt er ein teures Medikament, muss er gezwungenermaßen an einer anderen Ecke wieder sparen. Überschreitet er das vorgegebene Budget, haftet er für die Differenz selbst, muss also in die eigene Kasse greifen. Und das kann bei einem gewissenhaften Arzt, der seine Patienten möglichst optimal behandeln will, sogar sein eigenes Einkommen übersteigen.

Cannabispatienten benötigen aber bei den derzeitigen Preisen für ihre Medizin zuweilen weit über tausend Euro im Monat, also mehr als dreitausend Euro im Quartal – was für viele Ärzte schlichtweg nicht machbar ist. Dies wäre der Augenblick, in dem die Cannabispatienten wieder aufs Homegrowing zurückgreifen müssten. Der Eigenanbau war aber die eigentliche Triebfeder, wegen derer die Bundesregierung das neue Cannabismedizin-Gesetz überhaupt in die Welt gesetzt hatte. Zurzeit wird eine Cannabis-Agentur im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet, die sich um Produktion und Vertrieb des Mediweeds kümmert. Bei entsprechend niedrig angesetzten Preisen könnte das System funktionieren.

Text: Markus Berger

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