Hausdurchsuchung - was tun?!

Soft Secrets
20 Feb 2017

Rechtsanwalt gibt hilfreiche Tipps

Wer mit Cannabis zu tun hat und dies nicht minutiös und konsequent verheimlicht, den kann theoretisch jederzeit eine Hausdruchsuchung durch die Polizei ereilen. Was zu tun ist, wenn die Herren der Staatsmacht an die Türe klopfen oder diese gar eintreten und plötzlich im Haus oder in der Wohnung stehen, erläutert der Rechtsanwalt Thomas Pennecke aus Rostock auf seinem Internetblog. Regel Nummer eins ist demnach immer "Klappe halten". Nur wer nichts sagt, belastet sich nicht selbst. Keine Auskünfte erteilen, nicht an der eigenen Überführung mitwirken und nach Möglichkeit direkt den Anwalt anrufen - das sind die ersten Maßnahmen für den Fall der Fälle. Thomas Pennecke empfiehlt außerdem, sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen zu lassen. Dieser muss vom Richter stammen, nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn Gefahr im Verzug ist, darf dieses Dokument auch vom Staatsanwalt und dessen Ermittlern unterschrieben sein. Als Verdächtigter/Beschuldigter muss man die Beamten weder in seinen Akten lesen lassen, noch darf man Protokolle oder ähnliches unterschreiben. Thomas Pennecke rät überdies, wichtige Dokumente oder andere Gegenstände von vornherein nicht zuhause zu lagern. Pennecke: "Was Sie nicht daheim haben, kann auch nicht mitgenommen werden". Dies und vieles mehr findet sich auf der Website des Anwalts Thomas Pennecke: http://www.blog.strafrecht-mv.de/hausdurchsuchung-verhaltensregeln/
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