Krankenkassen informieren

Soft Secrets
13 Feb 2017

Hanf zur medizinischen Behandlung


Jetzt ist es bald soweit, und die deutschen Krankenversicherer müssen Cannabismedizin für Schwerkranke bezahlen. Zwar liegt das nicht im Interesse der Kassen, den Patienten aber fällt ein Stein vom Herzen, wenn es sich wirklich so darstellen sollte, wie das neue Gesetz es ankündigt. Auf einer Internetseite des "Arbeitskreises Krankenversicherungen" wird nun über die zu erwartende Regelung, die ab März umgesetzt werden soll, informiert. Die Informationen umfassen auch den Hinweis, dass nun Cannabis als Medizin zwar legalisiert ist, der Freizeitkonsum hingegen nach wie vor verboten bleibt.

Wenn Hausärzte sich aufgrund des ihnen gesetzten Budgets für Verordnungen aber weigern, ein Rezept auszustellen - Cannabismedizin ist immerhin sehr teuer -, wird es für die Patienten nicht anders weitergehen als bisher. Dann wird wieder der Eigenanbau ein Thema werden - was die Bundesregierung mit der Gesetzesnovelle eigentlich unterbinden wollte. Weil Cannabisblüten aus der Apotheke und auch die gängigen Pharmaka wie Dronabinol (THC) und Sativex außerordentlich kostspielig sind - ein Cannabispatient kann durchaus für bis zu 1500 Euro im Monat (!) Medikamente benötigen -, ist es fraglich, wie die ohnehin geknechteten Hausärzte reagieren werden.

Erste Stimmen aus der Bewegung der Hanfpatienten machen bereits deutlich, dass einige niedergelassene Ärzte aufgrund der strengen Budgetierung ihrer Verschreibungen keine Cannabismedizin verordnen werden. Die Regelung der Arzneimittelbudgetierung sieht vor, dass Ärzte, die die von den Krankenkassen gesetzte Budgetgrenze überschreiten, die Medikamentierung ihrer Patienten bzw. die entstandene Differenz selbst und aus eigener Tasche kompensieren müssen. Da ist jeder Arzt zu verstehen, der das nicht möchte.

Lest die Info auf der Website des Arbeitskreises Krankenversicherungen: https://arbeitskreis-krankenversicherungen.de/ab-maerz-hanf-zur-medizinischen-behandlung-25898/

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