Cannabis, Alkohol und Autofahren

Soft Secrets
29 Nov 2016

Sind die Regelungen gesetzeswidrig?


Sind die Regelungen gesetzeswidrig?

Wer jeden Tag Alkohol trinkt, darf im nüchternen Zustand selbstverständlich ein Auto führen. Niemand würde auf die Idee kommen, jemandem den Führerschein zu entziehen, weil er z. B. vor einer Woche eine Flasche Bier getrunken hat. Bei Cannabis wird das aber genau so gehandhabt. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz. Der Verkehrsrechtsexperte Silvan Fahrni (was für ein witziger Name für einen Experten für Verkehrsrecht) hält das für gesetzeswidrig. Im Schweizer Magazin "Beobachter" sagt Fahrni:

"Wenn der Verdacht auf eine Suchtproblematik besteht und man annehmen muss, dass jemand unter Drogeneinfluss ­Auto fahren könnte, ist der vorsorg­liche Führerscheinentzug durchaus sinnvoll. Es gibt aber auch viele, die das klar trennen können und nur dann konsumieren, wenn sie nicht fahren. Die bestraft man unnötigerweise."

Das Problem seien die jeweiligen Grenzwerte, die für Alkohol und Cannabis festgelegt wurden. Während man sogar nach dem mäßigen, aber akuten Konsum von Alkohol noch ein Fahrzeug lenken darf, unterstellen die Behörden, dass jemand, der z. B. einmal im Monat einen Joint raucht, grundsätzlich nicht geeignet sei, am Straßenverkehr teilzunehmen. Das müsse durch neue Grenzwerte geändert werden, meint Fahrni.

Cannabis.info meint: Hier muss der Gesetzgeber sich in der Tat etwas einfallen lassen, denn diese Praxis ist doch alles andere als nachvollziehbar - und gerecht und wissenschaftlich haltbar schon gar nicht.

Lest das Interview mit dem Experten auf http://www.beobachter.ch/justiz/artikel/strassenverkehr_werden-kiffer-benachteiligt/

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