Cannabis-Freisprüche!

Soft Secrets
14 Mar 2016

Hanf vor Gericht


Hanf vor Gericht

Es ist sensationell - in den vergangenen Tagen gab es vor zwei Amtsgerichten gleich zwei Freisprüche für Besitzer einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von medizinischen Cannabisblüten aus der Apotheke. Beide Männer, Matthias S. aus Karlsruhe und der bekannte Cannabispatient Lars Scheimann aus Duisburg, waren angeklagt, Cannabis in nicht geringer Menge zuhause selbst angebaut zu haben. Beide mussten sich vor Gericht verantworten. Beide wurden freigesprochen.

Zuerst gelang es Lars Scheimann aus Duisburg, am 9. März einen Freispruch zu erwirken, nachdem bei ihm im Rahmen einer Hausdruchsuchung etwa ein halbes Kilo Cannabis gefunden worden war. Weil das Cannabis aus der Apotheke extrem teuer, nur selten verfügbar und zudem nicht besonders wirkungsvoll ist, hatte Scheimann sich seine Medizin selber angebaut. Das Amtsgericht Duisburg erkannte den Notstand und entschied, den Patienten in Ruhe zu lassen. Freispruch.

Als zweites konnte Matthias S. aus Karlsruhe einen Tag später, am 10. März, vor dem dortigen Amtsgericht einen Freispruch erwirken - die Begründung ist die gleiche wie schon bei Lars Scheimann: rechtfertigender Notstand. Der Mann kann sich das Apotheken-Cannabis schlichtweg nicht leisten. Deshalb hat der ADHS-Patient, der zudem von chronischen Schmerzen geplagt wird, knapp ein Kilo Weed angebaut und geerntet. Am 10. März entschied das Gericht in Karlsruhe, den Mann freizusprechen. Cannabis.info berichtete am Freitag.

Beides sind Präzendenzfälle, die Geschichte machen werden. Wenn die Tendenz der Gerichte künftig in diese Richtung gehen sollte, könnte es für Cannabispatienten in Zukunft besser aussehen als bisher. Wir sind gespannt, ob weitere Fälle genauso entschieden werden oder ob auch weiterhin für Patienten die repressive Tour zu erwarten sein wird.

Lest den Artikel zum Thema auf http://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/?p=103210

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