CBD-Strain vom Dealer

Soft Secrets
25 Feb 2016

Grow with Robert B.


Grow with Robert B.

Viele Cannabispatienten haben kein Geld oder keinen Platz oder sind aufgrund ihrer Gesamtsituation nicht zum Eigenanbau imstande. Für viele würden die Folgen der Repression nicht nur unangenehm enden, sie würden die Lebenserwartung sogar maßgeblich mindern. Selbst Patienten, die könnten, greifen aus guten Gründen nicht auf den Marijuana- Eigenanbau zurück. 

Natürlich ist dieser in Deutschland, Österreich und der Schweiz noch immer illegal. Genehmigt wird diese für viele vertretbare Lösung praktisch niemals. Im Sommer 2014 erhielten laut Kölner Urteil drei Patienten durch Einzelfallentscheidung grünes Licht, aber kurz danach kam die Berufung, und das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
In diesem Artikel wird eine umsetzbare Notlösung für Patienten anschaulich geschildert, die Idee geht auf die Cultiva 2014 und ein Gespräch mit Dr. Kurt Blaas zurück. Ein Patient wollte die hier geschilderte Möglichkeit testen, kam jedoch nicht dazu. Herr Blaas und andere bestätigen aber, dass diese theoretische Möglichkeit in der Praxis funktionieren wird.

Das grundsätzliche Problem: Der Schwarzmarkt hält in der Regel nur THC-Strains bereit, die sehr wenig CBD enthalten und deswegen auch für viele Stoner weniger angenehm zu konsumieren sind. THC macht high, aber bei hoher Dosis sollte es mit wenigstens etwas CBD aufgenommen werden, damit die Wirkung angenehm verläuft. Viele Cannabispatienten haben keine Schwarzmarktquellen und sehen derart bürgerlich aus, dass der Dealer um die Ecke aus Angst vor Zivilbeamten nichts rausrückt. Gerade mit dem Alter wird eine Versorgung auf dem Straßenschwarzmarkt nicht nur für Patienten schwieriger. Voraussetzung für den CBD-Strain vom Dealer ist jedoch, dass man wenigstens Weed mit hohem THC-Gehalt beschaffen kann. Das fehlende CBD kann sich jeder Bürger im Internet bestellen. Es gibt spezielle Shops oder man sucht einfach bei eBay einen Verkäufer. Es sollte immer ein seriöser Händler gewählt und zudem zunächst zur Probe bestellt werden.

Dr. Kurt Blaas erklärt, dass es keinerlei Unterschied macht, ob man THC übers Marijuana und CBD per Extrakt aufnimmt. Es handelt sich um Moleküle, die wirken. Das Problem liegt jedoch in der zeitversetzten Wirkung: Wer THC raucht, hat die Wirkung in wenigen Minuten. Wer ein CBD-Extrakt oral aufnimmt, hat die Wirkung 30 bis 60 Minuten später. Zudem geht inhaliertes THC direkt ins Blut und wirkt planbar für etwa vier Stunden. Wer CBD oral einnimmt, der muss dies erst über die Verdauung aufnehmen, die sich ein paar Stunden länger Zeit lässt. Dies wäre mit Hasch-Brownies nicht anders: Gerade bei einer Überdosis wird die ganze Wirkstoffmenge langsamer aufgenommen, die entsprechend länger wirkt. Wer sich mit der Menge vertut, hat beim Inhalieren ein paar Stunden eher alles durchstanden. Beim CBD ist das jedoch kein Problem, da es nicht berauschend wirkt und man deswegen eine Überdosierung kaum erreicht. Das Problem liegt darin, dass CBD einen starken Einfluss auf die berauschende Wirkung des THC hat: Wer zeitgleich hohe Mengen THC inhaliert und CBD oral aufnimmt, wird die erste halbe Stunde möglicherweise als sehr unangenehm empfinden.

Damit die Wirkung von oralem CBD und inhaliertem THC gut getimt wird, sollte das CBD 30 bis 60 Minuten vorher eingenommen werden. Wenn im Handel ein gutes Extrakt gefunden wurde, das immer wieder bestellt wird, weiß der Patient nach einigen Erfahrungen, wieviel er davon für die gewünschte Wirkung nehmen muss. Erfahrene Patienten wundern sich über viele Kommentare im Internet, dass homöopathische Wirkstoffmengen bei vielen bereits Wunder bewirken. Diese erfahrenen Patienten erklären, dass eine medizinische Wirkung ab 300 mg CBD am Tag einsetzt und man bei akuten Problemen weitere 300 mg nimmt. Wer es noch nicht probiert hat, sollte dennoch erstmal mit 50 bis 100 mg CBD beginnen. Wer bislang nur wenig auf einmal eingenommen hat und nichts merkte, sollte die Dosis steigern. Bis rund 300 mg können in einer Portion eingenommen werden. Wer es einmal kennt und einschätzen kann, kann immer passend dosieren.

Schwieriger wird es beim Schwarzmarkt-Marijuana: Sobald der Dealer eine andere Charge hat, weiß man es nicht mehr einzuschätzen und sollte deswegen jedesmal erst vorsichtig testen: Wie hoch ist der Wirkstoffgehalt, wie setzt die Wirkung ein und ist es vielleicht verstreckt und sollte entsorgt werden? Wer die Möglichkeit hat, kauft beim Homegrower, der sorgsam mit den Pflanzen und der Ernte umgeht und immer eine ähnlich gute Qualität liefern kann. In beiden Fällen begibt man sich jedoch auf den Schwarzmarkt und macht sich strafbar. Der Konsum ist in Deutschland legal. Viele konsumbezogene Handlungen sind jedoch strafbar, und es muss nicht von einer Strafe abgesehen werden, auch nicht bei Patienten. In der Schweiz wird der Konsum mit Bußen geahndet, in Österreich geht es auch locker zu. Aber in allen drei Ländern gilt, dass man sich immer im Rahmen bewegen sollte, der einem Konsumenten zugeordnet wird. In Deutschland sollte man unter der geringen Menge bleiben. Das bedeutet für viele Patienten, dass sie jeden oder jeden zweiten Tag zum Dealer müssen, für gebrechliche Patienten eine Zumutung!

Beim Inhalieren setzt die Wirkung sehr schnell ein. Der Patient kann sehr gut mit einer kleinen Dosis beginnen, deren Wirkung abwarten und bei Bedarf nachdosieren. Er hat sein Wunschergebnis dann eben nicht nach fünf, sondern nach 30 Minuten, ist jedoch bei einer ungewohnt guten Qualität, die er noch nicht einschätzen kann, nicht direkt überdosiert. Deswegen kann man mit dem THC-Marijuana-Strain durchaus exakt dosieren, wenn man es vorsichtig angeht und zur Not in mehreren Etappen konsumiert. Das wäre der Rat an jeden unerfahrenen Patienten, da THC vielleicht nicht mit einer tödlichen, aber unschönen Überdosis enden kann. Gerade dann, wenn bereits schwere Medikamente eingesetzt werden, kann sich eine erhebliche Wirkverstärkung einstellen, mit der es einen selbst bei kleiner Dosis erst einmal umhaut. Raucht ein normaler Konsument einen Purjoint alleine, sollte an diesem zum Testen nur einmal gezogen und 30 Minuten abgewartet werden.

Man kann denselben Joint über eine Stunde oder länger rauchen, da es viele Papers gibt, die den Joint ausgehen lassen, wenn nicht mehr gezogen wird. Noch gesünder als der Purjoint wäre hingegen das Vaporisieren. Es gibt sehr gute mobile Akku- und Gas-Vaporizer, die der Patient mobil überall verwenden kann.

Warum sollte ein CBD-Extrakt nicht geraucht oder verdampft werden, es würde doch ebenfalls nach Minuten wirken? Das stimmt und sobald der CBD-Extrakt sich zum Rauchen oder Verdampfen eignet, kann er auch geraucht oder verdampft werden. Es gibt sogar bereits CBD-Liquids für E-Zigaretten. Wird CBD jedoch in Pflanzenölen oder ähnlichen Trägerstoffen gelöst, dann sollte es in keinem Fall geraucht oder verdampft werden. Die meisten Pflanzenöle bilden beim Erhitzen krebserregende Stoffe und sollten auch ansonsten nicht inhaliert werden.

Derartige CBD-Extrakte können nur zur äußeren, oralen und analen Anwendung sicher verwendet werden. Viele Patienten schwören auf die Aufnahme durch den Enddarm. Bei oraler Einnahme soll man es unter die Zunge tropfen und vor dem Schlucken 60 Sekunden warten. Die Wirkstoffe gehen direkt ins Blut und wirken schneller als per Verdauung. Beim Weg über die Verdauung wird wie beim Verbrennen immer etwas Schwund zu beklagen sein. Warum sollte man nicht auch das THC oral aufnehmen? Im Grunde spricht nichts dagegen. Entscheidend ist jedoch, dass THC sowie CBD nicht wasserlöslich sind und in der Pflanze als Vorstufen THCA und CBDA (also in ihren Säureformen) vorliegen, die durch ein Erhitzen zum wirksamen THC und CBD umgewandelt werden. Dies gilt auch für die orale Aufnahme: Die Wirkstoffe sollten vor der Einnahme, z. B. beim Backen, erhitzt werden. Aber vorsicht: THC wird durch den Sauerstoff schnell zu CBN (Cannabinol) umgewandelt und wirkt dann deutlich schwächer, es sollte demnach immer auch auf die Frische geachtet werden. Ein zu langes und zugleich zu heißes Erwärmen kann wiederum kontraproduktiv enden.

Damit THC und CBD von unserem Verdauungstrakt aufgenommen werden, müssen die Substanzen an eine Trägersubstanz koppeln. In der Regel werden Fettsäuren aus Pflanzenöl verwendet: Die Cannabinoide werden in Pflanzenölen gelöst, gelagert und eingenommen. Dazu können diese Pflanzenöle durchaus verbacken werden. Werden die Brownies mit dem Marijuana und dem CBD-Extrakt mit viel Butter gebacken, werden die beiden entscheidenden Cannabinoide bei einer oralen Einnahme parallel zueinander durch die Verdauung aufgenommen und wirken annähernd gleichzeitig. Bei Erkrankungen wie Krebs soll es sogar den entscheidenden Unterschied machen, die Cannabinoide nicht zu inhalieren, sondern mit der Nahrung aufzunehmen. Beim Inhalieren gelangen diese über die Lunge direkt ins Blut. Durch die Verdauung werden diese Wirkstoffe jedoch umgewandelt und können dann etwas anders wirken. Hier müsste Herr Blaas genauer Auskunft geben, und vieles wissen selbst erfahrene Mediziner und Forscher noch nicht genau. Die Gefahr, der oralen THC-Aufnahme, ist jedoch die unangenehme Überdosierung, von der aber keine bleibenden gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Es ist schlichtweg unangenehm und störend, wenn man aus Versehen einen zu starken Brownie mit THC einnimmt, der einen nicht für wenige, sondern für einige Stunden ausbremsen wird. Deswegen würde es sich anbieten, zuerst den CBD-Extrakt oral einzunehmen und 30 bis 60 Minuten später das THC zu inhalieren.

Neben THC und CBD finden sich im Marijuana Dutzende weitere Cannabinoide, und einige weitere haben ein starkes medizinisches Potenzial, es wird derzeit viel geforscht. Ein Großteil der Hanfpatienten erklärt, dass ein standardisiertes medizinisches Cannabispräparat wie Dronabinol bei weitem weniger gut als Marijuana wirkt. Im Dronabinol ist nur THC enthalten, in Sativex immerhin THC und CBD. Alle anderen Cannabinoide werden jedoch ausgeblendet und diese machen den Konsum angenehmer oder erhöhen bei sehr vielen Erkrankungen die medizinische Wirkung. Das bedeutet, dass bei genügender Erforschung gewiss immer noch Marijuana oder ein Extrakt mit allen Cannabinoiden verwendet wird. Je nach Erkrankung, wird jedoch mit unterschiedlichen Wirkstoffanteilen gearbeitet, so wie es bereits jetzt der Fall ist. Die Empfehlung lautet demnach, Naturprodukte oder Produkte, die auf Naturprodukten basieren, zu verwenden. Es gibt die Möglichkeit, Cannabinoide künstlich herzustellen, und dies wird teils auch für THC und CBD gemacht. Präparate, die aus den Pflanzen gewonnen werden, können aufgrund von Lösungsmitteln chemisch schmecken, sind jedoch besser, solange professionell extrahiert wurde.

Es wurden Wirkstoffmengen von 300 mg CBD pro Tag genannt, für die derzeit rund 30 Euro zu zahlen wären. Wer zudem noch täglich ein oder zwei Gramm Marijuana für den THC-Anteil benötigt, kann sich eins und eins zusammen zählen, dass er mit 2000 Euro im Monat kalkulieren müsste. Bis man erst einmal Patient ist, ist bei vielen das Ersparte bereits weg. Wer gerade keine Million im Lotto gewonnen hat, ist demnach finanziell schnell ruiniert. Wer die Möglichkeit hat, sollte vielleicht einfach in die Niederlande, nach Belgien oder nach Spanien auswandern. Ein begrenzter Eigenanbau wird geduldet, außerdem kann man günstiger einkaufen. Aber auch dann gibt es vielleicht nur THC-Strains.

Viele Patienten erklären, dass sie schlichtweg Kiloweise Nutzhanfblüten kaufen und aus diesen selber CBD-Extrakte gewinnen. Dieses soll erheblich günstiger sein, wenn man es einmal kann. Könnte man die Nutzhanfblüten vielleicht direkt mit viel Butter zu grünen Brownies verbacken? Es gibt bereits Nutzhanfblüten mit höherem CBD-Gehalt auf dem Markt. Auch beim Extrahieren ist der Arbeits- und Kostenaufwand geringer, wenn das Ausgangsmaterial potenter ist. Empfehlenswert sind CO2-Extraktionsverfahren, für die es bereits Extraktionsgeräte im industriellen Maßstab gibt. Mit diesen wird das CO2 zurückgewonnen, außerdem kamm direkt ein Kilo am Stück verarbeitet werden.

Eine wichtige Info zum Extrahieren von CBD aus Nutzhanfblüten ist, dass natürlich im Extrakt der THC-Gehalt ebenfalls höher ausfällt als in den Ausgangsblüten. Man wird beim Extrahieren praktisch immer die in der EU legalen 0,2 % THC überschreiten und macht sich damit strafbar. In der Schweiz sind bis 1 % THC-Gehalt legal. Zumindest kann das Ausgangsmaterial zum Extrahieren auf legalem Wege im Internet erworben werden. Der Anbau von Nutzhanf kann zum großen rechtlichen Problem werden, vor allem in Deutschland. In der Schweiz und auch in Österreich wäre dies weniger problematisch, aber man sollte sich vorab erkundigen und nicht erst dann, wenn es schon „brennt“.

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