Todesschütze freigesprochen

Soft Secrets
16 Feb 2016

Kopfschuss auf "Dealer" bleibt ungesühnt


Kopfschuss auf "Dealer" bleibt ungesühnt

Es ist zum Verzweifeln. Zum einen ist das Betäubungsmittelgesetz eines der menschenverachtendsten Gesetze der Welt. Auf Grundlage dieser "Rechtsprechung" sind schon Hundertausende ermordet, eingesperrt, gefoltert und verjagt worden - ohne, dass es sich bei den sogenannten Drogendelikten um "Straftaten" oder gar "Verbrechen" handelt, bei denen irgendjemand zu Schaden kommt.

Dass im Juli 2014 ein Polizist auf einen mutmaßlichen Dealer geschossen hat und diesen dabei tötete, hatten wir euch auf Cannabis.info berichtet. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt, weil angeblich alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Echte Verbrecher decken echte Verbrecher.

Wir wollen euch den juristischen Kladderadatsch ersparen - Fakt ist, dass der Polizist den 33 Jahre alten Deutschrussen, der verdächtig gewesen war, mit Cannabis in nicht geringer Menge gehandelt zu haben, stellen wollte. Als dieser die Flucht ergriff, schoss einer der Beamten - angeblich auf die Beine des Verdächtigen. Dass der Schuss dann in den Nacken des 33-Jährigen traf wird jetzt von der Staatsanwaltschaft als "Unfall" gewertet. Der ballernde Bulle bleibt als ohne Strafe und kommt ungeschoren davon. Kein Wunder, wenn es um Drogen geht, kennt unser Staat keinerlei Pardon. Hätte der Mann massenhaft Kinder misshandelt, wäre er mit einer Geldstrafe davongekommen. Arme Welt und armes Deutschland.

Lest einen Artikel zu diesem unfassbaren Fall auf http://www.rosenheim24.de/bayern/todesschuesse-burghausen-sich-staatsanwaltschaft-entschieden-5913453.html

S
Soft Secrets