Grenzwert bleibt niedrig

Soft Secrets
25 Jan 2016

Keine Entspannung für Führerscheininhaber


Keine Entspannung für Führerscheininhaber

Der Grenzwert für THC-Abbauprodukte im Blut bleibt für Verkehrsteilnehmer bei 1 Nanogramm pro Milliliter Blut. Dieser bisher zur Grundlage genommene Wert gilt für deutsche Behörden als wegweisende Richtlinie - sprich: Wer mit mehr als einem Nanogramm THC-Carbonsäure (THC-COOH) pro Milliliter Blut auf der Straße erwischt wird, muss seinen Lappen abgeben.

Zur Festlegung dieser Werte, deren Überschreitung eben jene empfindliche Konsequenzen nach sich zieht, hat der Gesetzgeber eine Expertenkommission beschäftigt, die bisher für die Grenze von 1 ng/ml Blut eingestanden war. Nun hat nach einer erneuten Prüfung der Sachlage der vorsitzende Toxikologe dieser Kommission jedoch eine Anhebung des Werts auf 3 ng vorgeschlagen - woraufhin fünf Betroffene, die wegen entsprechend festgestellter Werte unter 3 ng ihren Führerschein abgeben mussten, vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt haben.

Leider hat das Gericht zu Ungunsten der Kläger entschieden, alle fünf Klagen abgewiesen und festgestellt, dass es keinen juristischen Grund gebe, die bisher geltende Rechtssprechung zu modifizieren. Kurz und gut: Der Wert für THC-Abbauprodukte im Straßenverkehr bleibt vorerst bei einem Nanogramm.

Lest einen Artikel zum Thema auf http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gericht-behaelt-alten-cannabis-grenzwert-fuer-fuehrerschein-entzug-bei-aid-1.5705470

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