Cannabismedizin im Bundestag

Soft Secrets
24 Mar 2015

Petitionsausschuss hört Franjo Grotenhermen zur Cannabinoidmedizin


Petitionsausschuss hört Franjo Grotenhermen zur Cannabinoidmedizin

In Deutschland ist es möglich, mit einer Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle legal an medizinisches Cannabis zu gelangen. Patienten mit einer entsprechenden Diagnose und der gleichzeitigen Unfähigkeit, die Leiden mit konventionellen Mitteln zu bekämpfen, erhalten von der Institution eine Genehmigung für die "Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr". So weit, so gut. Dass trotzdem Patienten, die über eine solche Erlaubnis verfügen, immer wieder mit der Justiz in Konflikt geraten, liegt an der derzeitigen Drogenpolitik.

Um diese zu verändern und zu verbessern, sprach Dr. Franjo Grotenhermen, Arzt und Fachmann für medizinisches Cannabis, am Montag, 23. März 2015, vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vor.Ziel der Patition ist es, Patienten nicht länger zu kriminalisieren und die Cannabismedizin von den Kassen erstatten zu lassen.

Grotenhermen hatte dort die Gelegenheit, sich zu seiner Petition zu äußern, obwohl die 50.000 notwendigen Unterstützer für die Petition nicht zusammengekommen waren.

Die Anhörung verlief befriedigend, alle Punkte konnten zur Aussprache gelangen. Wie es damit nun weitergeht, darüber werden wir euch auf Cannabis.info informieren.

Schaut solange, wie man am besten an eine Ausnahmegenehmigung kommt auf https://www.youtube.com/watch?v=Cb8WUqmGWKk&list=UUFmLi6X1mojkFZOFngNR9tQ

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