Mit Gras in den Urlaub?

Exitable
08 Jul 2014

Das BfArM gibt Tipps für Betäubungsmittel im Ausland


Das BfArM gibt Tipps für Betäubungsmittel im Ausland

Auch Cannabispatienten dürfen in den Urlaub. Und dabei müssen sie nicht mal auf ihre Medizin verzichten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat jetzt einige hilfreiche und nützliche Tipps veröffentlicht, die den betroffenen Patienten Auskunft geben. Das berichtet die Deutsche Apotheker-Zeitung.

Da heißt es beispielsweise: "Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich".

In manchen Ländern kann es jedoch trotz der deutschen Ausnahmegenehmigung zu Problemen kommen. So verlangen manche Staaten eine Importgenehmigung, in anderen Ländern ist die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel genauestens geregelt.

Lest den Artikel auf den Seiten der Deutschen Apotheker-Zeitung auf http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/spektrum/news/2014/07/02/reisen-mit-betaeubungsmitteln/13241.html

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