Gras in Schweizer Zügen

Exitable
08 Jul 2014

Mitführen von Betäubungsmitteln auch in der Eisenbahn nicht gestattet


Mitführen von Betäubungsmitteln auch in der Eisenbahn nicht gestattet

Wenn Beamte der Schweizer Transportpolizei Fahrgäste auf Drogen kontrollieren, sollte man sich korrekt verhalten. Doch auch die Polizisten haben keine Narrenfreiheit. Das berichtete jetzt die Schweizer Zeitung 20 Minuten. Wenn Transportpolizisten in den Zügen der SBB Fahrgäste verdächtigen, illegale Betäubungsmittel mit sich zu führen, dann dürfen die Beamten den Verdächtigen nicht selber kontrollieren, sonder müssen die lokale Polizei einschalten. Im Interview mit 20 Minuten erklärt SBB-Sprecher Michael Ginsig, wie der Ablauf einer solchen Situation aussehen sollte. Zunächst ist klar, dass das Mitführen von illegalisierten Drogen verboten ist. Haben die Damen und Herren von der Transportpolizei einen begründeten Verdacht, wird gehandelt. Michael Ginsig erläuterte gegenüber der Zeitung:

"Bei Betäubungsmittel- und anderen Delikten, die nicht dem direkten Schutz des Reiseverkehrs dienen, erfolgt grundsätzlich zunächst eine Meldung an die lokale Polizei. Erst auf deren Ersuchen handelt die Transportpolizei."

Lest den ganzen Artikel zu diesem heißen Thema auf http://www.20min.ch/schweiz/news/story/12660156

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