Happy Birthday, Geringe Menge!

Exitable
11 Mar 2014

Vor 20 Jahren führte das Bundesverfassungsgericht die Geringe-Menge-Regelung ein


Vor 20 Jahren führte das Bundesverfassungsgericht die Geringe-Menge-Regelung ein

Sie nimmt ein wenig den Druck der schädlichen Prohibition und feiert heuer Jahrestag: Die Rede ist von der "Geringe-Menge-Regelung" für Cannabisprodukte, die vor 20 Jahren, also 1994, vom deutschen Bundesverfassungsgericht getroffen und verabschiedet wurde. Diese Regelung besagt, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren bis zu einer festgelegten Grammzahl - eben der sogenannten geringen Menge - einstellen KANN, aber nicht muss. Darüber hinaus existiert kein einheitlicher Grenzwert für Cannabisprodukte, sondern jedes Bundesland hat darüber selber zu befinden. Das führt zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der BRD.

Das Hanfmuseum in Berlin hat jetzt zum Jahrestag der Geringen-Menge-Regelung eine Sonderausstellung ins Leben gerufen, die bis zum 30. April zu sehen ist. Das war sogar der Tageszeitung Märkische Allgemeine einen Artikel wert, in dem der Chef des Hanfmuseums, Rolf Ebbinghaus, zu Wort kommt: "Das Cannabis-Verbot fördert nach Ansicht von Ebbinghaus Missbrauch, schafft hohe Kosten sowie materielle und ideelle Schäden. In der Sonderausstellung (...) kommen rund 20 Experten und Betroffene des Cannabis-Beschlusses auf Text- und Bildtafeln zu Wort. Die Freigabe von Cannabis sei auch für die Medizin wichtig, betonte Ebbinghaus".

Lest den Artikel auf http://www.maz-online.de/Brandenburg/Cannabis-fuer-alle und besucht das Hanfmuseum: http://www.hanfmuseum.de

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