Presse soll Dealer verraten

Exitable
24 Feb 2014

Basler Zeitung wehrt sich gegen Preisgabe von Informantendaten


Basler Zeitung wehrt sich gegen Preisgabe von Informantendaten

So sieht Pressefreiheit nicht aus: Die Basler Zeitung wird jetzt vor Gericht gegen ein Urteil ziehen, das vom Bundesgericht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefallen war: Die Zeitung soll den Namen eines Cannabisverkäufers preisgeben, über den vor einiger Zeit, genauer 2012, in der Zeitung unter dem Titel "Zu Besuch bei einem Dealer" berichtet worden war. Das berichtet das Nachrichtenportal Südostschweiz.ch: "Die Basler Staatsanwaltschaft leitete darauf ein Strafverfahren ein. Die als Zeugin vorgeladene Journalistin berief sich jedoch auf das Aussageverweigerungsrecht für Journalisten. Das Appellationsgericht Basel-Stadt gab ihr recht. Das Bundesgericht indes hiess eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut."

Der Schutz von Informanten der Presse ist gesetzlich geregelt. Dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Cannabis-Dealer vorgehen will, der sich in der Zeitung geoutet hatte (freilich unter falschem Namen), bedroht auch die Presselandschaft im Allgemeinen. Muss die Schweizer Journalistin letztlich tatsächlich die Daten des Dealers preisgeben, könnte das bedeuten, dass Journalisten so schnell keine Informanten mehr vors Mikrofon bekommen, die echt etwas zu erzählen haben.

Lest den Artikel dazu auf http://www.suedostschweiz.ch/politik/baz-geht-vor-strassburger-gericht

 

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