Kiffen und Alk = Führerschein ade
Neues Urteil zum Thema Cannabis und Führerschein
Neues Urteil zum Thema Cannabis und Führerschein
Werden Cannabis und Alkohol zusammen konsumiert, rechtfertigt das die Annahme mangelnder Fahreignung auch ohne einen direkten Zusammenhang zur Teilnahme am Straßenverkehr. Das berichtet unter anderem das Rechtsportal "www.kostenlose-urteile.de". Wer also im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Konsum von Medizinalblüten ist, der sollte dennoch auf das Bierchen zum Joint dringend verzichten. Auch dann, wenn er oder sie gar nicht vor hat, ein Fahrzeug zu führen. Denn auch als Beifahrer kann unter Einfluss der beiden Psychoaktiva davon ausgegangen werden, dass der Konsument in keiner Weise zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Das ist jedenfalls die Auffassung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts. Einen entsprechenden Beitrag zum Thema findet ihr auch in der aktuellen Ausgabe der Drug Education Agency (DEA) auf http://www.markusberger.info/category/DEA
Den Gesetzestext findet ihr auf http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-3-C-3212_Mischkonsum-von-Cannabis-und-Alkohol-rechtfertigt-Annahme-mangelnder-Fahreignung-auch-ohne-direkten-Zusammenhang-zur-Teilnahme-am-Strassenverkehr.news17182.htm