Grower nicht kündigen
Gericht urteilte loyal: Bis zu 2 Hanfpflanzen kein Grund zur Kündigung der Wohnung
Gericht urteilte loyal: Bis zu 2 Hanfpflanzen kein Grund zur Kündigung der Wohnung
Das ist doch mal wirklich was. Ein Gericht hatte geurteilt, dass der Anbau von bis zu zwei Cannabispflanzen auf dem Balkon kein Grund sei, einem Mieter die Wohnung zu kündigen. Das berichtet das deutsche Nachrichtenmagazin Focus im Rahmen eines Leitartikels "Mietrecht im Sommer". Es geht im Artikel um einen Fall, wo das Landgericht Ravensburg urteilte, "dass die fristlose Kündigung eines Mieters rechtmäßig war, der 14 Cannabis-Pflanzen auf seinem Balkon züchtete" (Zitat Focus). Der Mann hatte sich selber als Hobbygärtner bezeichnet - es half ihm nichts. Und trotzdem: Das Amtsgericht urteilte, so der Focus, in einem anderen Fall günstiger für einen Grower: der hatte zwei Cannabispflanzen gezogen und das Gericht war der Ansicht, dass bis "zu zwei Cannabis-Pflanzen auf dem Balkon für den eigenen Konsum (...) kein Kündigungsgrund" seien. Es geschehen also noch Zeichen und Wunder.
Den Artikel dazu, der auch die jeweiligen Aktenzeichen vermerkt, findet ihr auf http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-23099/mietrecht-von-nackten-frauen-und-kiffenden-nachbarn-welche-fruechte-aus-nachbars-garten-verboten-sind_aid_649838.html