Alles neu, macht der Juli?
BtmG erneut geändert - 26 Substanzen neu erfasst
BtmG erneut geändert - 26 Substanzen neu erfasst
Und schon wieder mal ist das deutsche Betäubungsmittelgesetz um ein paar Substanzen erweitert, die bislang eher unbekannt gewesen waren. Die 27. BtMÄndVO (Betäubungsmittelgesetz-Ändeungsverordnung) trat am 17. Juli in kraft - seit dem sind 23 so genannte NPS (Neue Psychoaktive Substanzen), darunter auch synthetische Cannabinoide (Legal Highs), zum Beispiel UR-144, JWH-307 und Pentedron, sowie ein Amphetaminderivat (Lisdexamfetamin) und die beiden Benzodiazepine Phenazepam und Etizolam (letztere sind als verschreibungsfähige Btm in Anlage III aufgenommen worden).
Einen Kommentar und eine Erklärung dazu finden sich im Beck-Blog auf http://blog.beck.de/2013/07/20/nderung-des-btmg-tritt-in-kraft-27-btm-ndvo-f-hrt-zur-unterstellung-von-23-neuen-psychoaktiven-substanzen-nps