Stecklinge sind keine Drogen

Soft Secrets
07 Aug 2012

BGH: Wer Hanfpflanzen-Stecklinge erwirbt, ist nicht automatisch ein Dealer


BGH: Wer Hanfpflanzen-Stecklinge erwirbt, ist nicht automatisch ein Dealer

Cannabis-Stecklinge sind nicht zu bewerten wie ausgewachsene und blühende Pflanzen. Das entschied der 5. Stafsenat des Bundesgerichtshofs. Der juristische Beck-Blog im Intzernet informiert darüber wie folgt: "Mit Beschluss vom 15.3.2012, 5 StR 559/11 (= BeckRS 2012, 08371) hat der 5. Strafsenat des BGH entschieden, dass es sich bei Cannabissetzlingen noch nicht um Betäubungsmittel handele, mit denen Handel getrieben werden könne. Sie seien zu klein..."

Zugrunde lag eine Fall, in dem ein Beschuldigter 551 Hanfstecklinge erworben hatte, die er schließlich groß ziehen wollte, um daraus Marijuana herzustellen. Das sei allerdings nach Ansicht des BGH kein Straftatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln i.S.d. § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG:

Zitat: "[...] Hinsichtlich des in den Setzlingen enthaltenen Wirkstoffs scheidet die Annahme eines Umsatzgeschäftes aus. Der Angeklagte wollte die Setzlinge nicht verkaufen. Hinsichtlich des von dem Angeklagten geplanten -- indes noch nicht näher konkretisierten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 -- 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461mwN) -- Umsatzgeschäfts ausschließlich mit den erst am Ende des Wachstumsprozesses noch zu gewinnenden Blütenständen stellten die Übernahme und der Transport der Setzlinge fernab der Plantage noch keine Ermöglichung oder Förderung eines solchen Geschäfts dar. Es diente lediglich dessen Vorbereitung. [...] Maßgebliches Unterscheidungsmerkmal insofern ist, dass das später zum Verkauf zu stellende Cannabis noch nicht existiert und allenfalls in Setzlingen angelegt ist, die ihrerseits noch nicht angepflanzt wurden. Da mit den Setzlingen selbst kein Handel betrieben werden sollte, können sie hier als solche nicht den Gegenstand des Handeltreibens bilden. Sie sind vielmehr -- ab dem Zeitpunkt ihrer Anpflanzung -- der stoffliche Träger, aus dem sich das Rauschgift in den Blütenständen entwickelt. [...]" Zitat Ende.

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