In der Schweiz ein bisschen besser

Soft Secrets
26 Mar 2012

Schweizer Cannabisfreunde können aufatmen. Eigentlich.


Schweizer Cannabisfreunde können aufatmen. Eigentlich.

Nun ist das Betäubungsmittelgesetz der Schweizer entschärft. Wer künftig als Erwachsener mit bis zu zehn Gramm Cannabis erwischt wird, wird nur noch wie ein Verkehrssünder behandelt und mit einer Buße belangt. Das entschied der Nationalrat am 7. März mit einer Stimmenverteilung von 111 Ja- zu 65 Nein-Stimmen. Damit ist die Gesetzesrevision gültig. So weit so gut. Der Schweitzer Kiffer darf aufatmen. Zumindest teilweise. Aber darf er das wirklich? Nicht unbedingt, denn nun ist etwas Unerwartetes geschehen. Oder stand das zu erwarten? Die Schweizer Polizisten nämlich wollen das so nicht hinnehmen, sich sozusagen nicht an die veränderte Gesetzeslage anpassen. Denn damit werde ihnen ein Mittel zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität genommen, heißt es. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter lehnt das Bußemodell gar zur Gänze ab. Man käme als polizei nur über die kleinen Konsumentan auch an die großen Dealer heran, wird da begründet.

Einer aber sieht die Sachlage ein wenig entspannter. Der Leiter der Drogenfahndung St. Gallens, Eugen Rentsch, bemerkte im Schweizer Tagesanzeiger, dass mit der Revision lediglich die "kleinen Fälle" durchs Netz gehen, die größeren, lohnenswerteren jedoch nicht. Die Strafverfahren der größeren Fälle über 10 Gramm würden zu Ermittlungszwecken weiterhin erhaltenbleiben. Den Artikel zum Thema mit vielen weiteren Infos gibt es hier: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Polizisten-lehnen-es-ab-Kiffern-nur-noch-Bussen-zu-erteilen/story/25433646

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