Gelegenheitskiffer verlieren nicht gleich die Pappe

Soft Secrets
12 Mar 2012

Wer ab und zu am Joint zieht, ist nicht automatisch verkehrsuntüchtig


Wer ab und zu am Joint zieht, ist nicht automatisch verkehrsuntüchtig

Der Nachweis von THC-Abbauprodukten im Blut könne nicht per se zu einem Entzug des Führerscheins führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg jetzt. Bei einer Frau waren nach dem Besuch eines Festivals eben jene Substanzen, die Abbausprodukte des Tetrahydrocannabinol, im Blut gefunden worden. Das heiße jedoch nicht, so das Gericht, dass davon auszugehen sei, dass die Beschuldigte regelmäßig unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehme. Die Führerscheinstelle dürfe nicht einfach grundsätzlich davon ausgehen, dass jemand, der einmal positiv auf Cannabis getestet wurde, regelmäßig berauscht ein Kfz führe. Man müsse den jeweiligen Einzelfall berücksichtigen, sagten die Richter. Informationen hierzu gibts auf http://motor-traffic.de/news.php?newsid=122258

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