Als der Hanf noch heilen durfte

Soft Secrets
18 Mar 2011

Es war einmal. Zu einer Zeit. Da war der Hanf noch nicht verboten, und Kranke konnten geheilt werden mit jener Pflanze, die lange schon vor dem Menschen die Erde besiedelte, Leiden vermochten mithilfe der Cannabispflanze gelindert zu werden.


Es war einmal. Zu einer Zeit. Da war der Hanf noch nicht verboten, und Kranke konnten geheilt werden mit jener Pflanze, die lange schon vor dem Menschen die Erde besiedelte, Leiden vermochten mithilfe der Cannabispflanze gelindert zu werden.

 Es war einmal. Zu einer Zeit. Da war der Hanf noch nicht verboten, und Kranke konnten geheilt werden mit jener Pflanze, die lange schon vor dem Menschen die Erde besiedelte, Leiden vermochten mithilfe der Cannabispflanze gelindert zu werden.

Das ist heutzutage leider undenkbar, solange ein Patient sich nicht in eine rechtliche Grauzone begeben will, in deren Aufenthalt möglicherweise gehöriger Ärger zu erwarten ist.

Wie dem auch sei, früher war alles besser. Ein Blick in alte Kräuterbücher verrät, dass diese wertvolle Pflanze in der Tat zu früheren Zeiten sowohl volksmedizinisch, wie auch durch Medizinerhand als Heilmittel zum Einsatz kam. Und das nicht nur in Asien und Afrika, sondern auch in Mitteleuropa. Was Wunder, vermag die Cannabispflanze mit ihren zahlreichen Inhaltsstoffen doch eine schier unglaubliche Anzahl an Krankheiten und Gebrechen positiv zu beeinflussen. Schauen wir uns an einigen höchst interessanten Buchausrissen an, wofür das gute Kraut unter anderem Verwendung fand.

 

 

Zum Beispiel bei Husten, Wassersucht, Lungenleiden und sogar bei massiven Herzproblemen wurde noch in Büchern um 1940 der Hanf empfohlen: „In Wasser gekocht und getrunken wird der Hanf bei starkem Husten mit Erfolg angewandt und beseitigt die rauhe Stimme; in Milch gesotten und getrunken hat er sich als ein gutes Mittel gegen Wassersucht gezeigt. In homöopathischer Form (mit Schnaps angesetzt und ausgezogen), verwendet man den Hanf bei Lungenentzündung mit Irrereden oder mit Erbrechen von Galle, gegen Stechen in der Brust, wenn sich Schmerzen beim Atmen und Sprechen bemerkbar machen; außerdem gegen langwierige Harnverhaltung, besonders dann, wenn der Urin nur tropfenweise abgeht und die Harnröhre entzündet ist. Dr. Lutze rühmt den Hanf bei großer Müdigkeit, wenn sie von körperlicher Überanstrengung herrührt, auch gegen Stöße oder Schläge in der Herzgegend und Herzentzündung als eine ausgezeichnete Arznei." Aus: M. Lassel, 1940: Gesundheit und Kraft durch Kräutergold, Kolbermoor-Oberbayern: Kräuterbuchverlag Lassel (Seite 88)

Cannabissamen sind nach dem Buch der Kräuter von 1920 unter anderem hilfreich, wenn es im Bett nicht mehr richtig klappt - und auf dem Klo: „Man zerreibe den Hanfsamen in einem Mörser, gibt ¼ Liter Wasser dazu, dieses ergibt eine Milch. Stündlich einen Esslöffel voll genommen, wirkt gegen schmerzenden Urin, Blutwallungen, Nieren- und Blasenleiden, Schwäche des Geschlechtsvermögens, Unfruchtbarkeit und auch gegen Stuhlverstopfung." Aus: O. Brunnfels (Hg.), 1920: Das Buch der Kräuter, Dresden: Verlag Urbania-Gesellschaft (Seite 22)

Dass Hasch und Weed nicht nur für Stoner, sondern gleichsam für ernsthaft kranke Menschen nützliche Cannabisprodukte sind, verriet das Lehrbuch der Pharmakognosie auch kurz nach dem Krieg allen Pharmaziestudenten: Herba Cannabis indicae „als Haschisch bekanntes, narkotisches Genussmittel, das in den mohammedanischen Ländern des Orients sehr verbreitet ist und durch Einwirkung auf die Großhirnrinde einen Rausch erzeugt. Es kann medizinisch bei Neuralgien, Migräne und Magenkrampf, als hypnotisches und schmerzstillendes Mittel verwandt werden. Extr. Cannabis zuweilen als Zusatz zu Hühneraugenmitteln." (Seite 199)
„Die getockneten Krautspitzen vom Indischen Hanf (Haschisch) werden verarbeitet und bei heftigen Kopfschmerzen und Delirium tremens angewandt." Aus: G. Karsten, U. Weber, 1949: Lehrbuch der Pharmakognosie, Jena: Verlag Gustav Fischer (Seite 383)

Ein ganz besonderes Schmankerl findet sich im Ergänzungsbuch zum Deutschen Arzneibuch. Dort wird nämlich erläutert, wie einfach es ist, Cannabisextrakt herzustellen:

Man nehme

Einen Teil pulverisierte Hanfblüten und -blätter
Zehn Teile Weingeist

Das Pflanzenmaterial sechs Tage lang bei Zimmertemperatur in fünf Teile Weingeist einlegen und häufig schütteln. Im Anschluss auspressen. Den Rückstand wiederum mit fünf Teilen Weingeist drei Tage lang ausziehen.

„Beide Auszüge werden vereinigt, nach dem Absetzen filtriert und zu einem dicken Extrakt eingedampft. Indischhanfextrakt ist dunkelgrün, in Wasser unlöslich, löslich in Weingeist und Kollodium" (Seite 124).

Maximale Einzeldosis: 0,1 Gramm.
Maximale Tagesdosis: 0,3 Gramm
Mittlere Einzeldosis: 0,03 Gramm innerlich

Das Extrakt ist vorsichtig aufzubewahren. Aus dem fertigen Extrakt kann nach dem pharmazeutischen Buch auch eine Tinktur bereitet werden. Man verwendet hierzu 50 Teile Hanfextrakt und 950 Teile Weingeist. Die Tinktur riecht schwach und hat eine dunkelgrüne Farbe. Maximale Einzeldosis: ein Gramm. Maximale Tagesdosis: drei Gramm. Als Tropfen zur innerlichen Einnahme 0,3 Gramm, also 20 Tropfen. (Seite 485)
Aus: O. A. (1953), Ergänzungsbuch zum Deutschen Arzneibuch, Stuttgart: Deutscher Apotheker-Verlag

Heutzutage sind solche Einträge aus den Kräuterbüchern und Apothekerbibliotheken verbannt. Höchstens im historischen Kontext, meist über das Antiquariat, findet der Interessierte hier und da verstreute Informationen darüber, was früher mit unserem guten Kraut so angestellt wurde. Als Fazit kann festgehalten werden: Cannabis war aus den Pharmakopöen schlicht nicht wegzudenken. Weil einerseits das Spektrum der medizinischen Wirksamkeit ein geradezu riesiges ist, dahingegen die zu erwartenden Nebenwirkungen der Pflanze und ihrer Inhaltsstoffe bei sachgemäßem Gebrauch kein nennenswertes Risiko darstellen.

Ein Blick in alte Kräuterbücher, die über antiquarische Plattformen wie Booklooker und ZVAB für wenig Geld in Hülle und Fülle erhältlich sind, verschafft dem Cannabisfreund so manches Aha-Erlebnis. Die Lektüre oller Schinken lohnt sich also allemal. Auch wenn es um Argumente für eine Legalisierung geht.

 

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